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Cicero Marcus Tullius

Nachwort zu den Reden

Freiburg 1969, Karl Büchner

Es waren noch keine zwanzig Jahre her, daß Rom die blutigsten Machtkämpfe gesehen hatte, als die Krise sich im Jahre 63 v. Chr. zu einem neuen Höhepunkt zuspitzte.
Im Jahre 82 hatte Sulla geglaubt, diese mindestens seit den Gracchen offenkundig gewordene Krise, die Spannung zwischen der Selbstherrlichkeit einer oligarchischen Clique und den Rechten und Nöten des Volkes nach seinem Sieg am Collimschen Tor mit drastischen Vergeltungen, seinen Proskriptionen und starker Gesetzgebung beenden und die Nobilitätsherrschaft für dauernd festigen zu können. Als eine Rückkehr zu den richtigen natürlichen Zuständen, in denen die Herrschaft bei den Besten liegt, dürfte der aristokratische griechische Schriftsteller Poseidonios die Restauration Sullas in seinem Geschichtswerk dargestellt haben.
Der große römische Historiker Sallust hat dieses Geschichtsbild des Poseidonios wahrscheinlich in bewußter Auseinandersetzung mit ihm gründlich zerstört. Weit entfernt, in Sullas Erfolgen eine Wiederherstellung zu sehen, erkennt er in ihnen erst recht den Beginn getarnter brutaler Machtkämpfe und in seiner Hinterlassenschaft Nährboden und Zündstoff für das weitere Übel, das schließlich im Bürgerkrieg zwischen Pompeius und Caesar gipfeln sollte. Aus der sullanischen Zeit ist L. Sergius Catilina in zweierlei Hinsicht zu verstehen, einmal in seiner ganzen Existenz, zum ändern in der Möglichkeit, einen Anhang zu finden, mit dem er es wagen konnte, in einem Gemeinwesen, das allen gehörte, nach der alleinigen Macht zu greifen, in re publica rerum potiri.
Catilina ist zum Inbegriff des Verschwörers geworden. Die Zeiten sind sich freilich durchaus nicht einig in seiner Verurteilung. In der Renaissance konnte er zum Vorbild bedenkenloser Machtmenschen werden, um nur ein Beispiel herauszugreifen, und bestimmte Richtungen der heutigen, international gewordenen Latinistik versuchen ihn als Sozialrevolutionär zu retten. Dabei sind Mißverständnisse im Spiel, naive Gleichsetzung der eigenen Zeit mit der damaligen und mangelnde grundsätzliche Klärung.
Fest steht, daß er eine faszinierende Erscheinung gewesen sein muß. Das Zwielichtige und Dämonische, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten verlockten und verlocken noch immer. Jüngst hat man behauptet (Seel), der eine, der das Catilinabild geprägt hat, Cicero, habe keinen Sinn für Glanz und Zauber dieser autonomen Persönlichkeit haben können, während der andere, Sallust, in seinem Catilina davon etwas spüren lasse. Hier ist Vorsicht geboten. Abgesehen davon, daß Cicero in der Rede für Caelius um das Verlockende dieser Seite durchaus weiß: man darf nicht übersehen, daß für den Politiker und Redner, der ihn vernichtete, wie für den Historiker Catilina das gleiche ist, der gigantische Staatsverbrecher.
Schon sein Lebensgang macht bedenklich gegen die Annahme auch nur der mindesten staatsmännischen Substanz. Verarmtem Adel entstammend, vielleicht im Hause einer übelbeleumundeten Schwester aufgewachsen, hat sich dieser spätere Vorkämpfer des Volkes Sulla angeschlossen und dessen Proskriptionen mit vollstreckt. An der Spitze einer Schar Gallier hat er römische Ritter niedergemetzelt, darunter seinen Schwager Q. Caecilius, und das Haupt des M. Marius Gratidianus, eines Verwandten Ciceros, überreichte er nach grausamer Ermordung eigenhändig Sulla. Seine Beute brachte er in einem liederlichen Leben durch. Man konnte dabei Glauben finden mit der Behauptung, daß er eine Vestalin verführt habe, und selbst ein Sallust berichtet für wahr, daß er seinen eigenen Sohn aus erster Ehe getötet habe, um den Weg zur Heirat mit einer reichen Witwe, der berüchtigten Aurelia Orestilla, frei zu machen. Im Jahr nach seiner Praetur (68) hat er als Propraetor von Afrika sich so schamlos bereichert, daß im Sommer 66, als er zurückkehrte, schon die Anklage auf Erpressung auf ihn wartete, während er gedachte, mit dem erbeuteten Geld seine Konsulwahl zu finanzieren. Er wurde darum aus vorgeschützten Gründen von der Bewerbung zurückgewiesen. Auch 65 konnte er sich nicht bewerben, weil sein Prozeß erst zur Verhandlung kam, als die Anmeldefrist für die Wahlen für 64 abgelaufen war. Er wurde übrigens mit Hilfe der Nobilität freigesprochen, obwohl er sie wiederholt angegriffen hatte. Hartnäckig hielt sich das Gerücht, daß er bei einem Attentatsplan auf die designierten Konsuln des Jahres 65, der sogenannten ersten Verschwörung, seine Hand im Spiele gehabt habe. Im Jahre 64 war es soweit, daß er sich um das Konsulat von 63 bewerben konnte. Von einer eindeutigen populären Linie, von konstruktiven Reformplänen, ja auch nur von demagogischen Parolen kann bis dahin nicht die Rede sein. Erkennbar ist ein fanatischer Machtwille, der Drang zum Konsulat und die Skrupellosigkeit in den Mitteln, es zu erreichen. Von der Wahlbestechung bis zum geplanten Mord, wenn wir an die »erste Verschwörung« glauben dürfen, reicht die Manipulation des Wählerwillens, und offenbar — darum tappen wir über die Ereignisse von Ende 66 und Anfang 65 im dunkeln — hatte niemand den Mut, gegen diese verbrecherische Machtnatur einzuschreiten und Anklage zu erheben, um die Dinge wenigstens aktenkundig zu machen. Auch der Senat verhielt sich passiv.
Dabei muß gewiß der Maßstab der Zeit angelegt werden, wenn man das Handeln im Wahlkampf beurteilen will. Selbst ein Cicero, der dank seiner Lauterkeit, seiner Verteidigungsreden in unzähligen Prozessen und seiner überragenden geistigen Begabung die kurulischen Ämter in den frühest möglichen Jahren erreicht hatte (69 Aedil, 66 Praetor), glaubte doch erwägen zu müssen, ob er Catilina als möglichen Konkurrenten nicht durch eine Verteidigung in seinem Prozeß geneigter für seine Wahl stimmen könnte. Der völlige Bruch mit ihm erfolgte allerdings sehr bald.
Für das Jahr 63 bewarben sich fünf Anwärter. Außer Cicero und Catilina machte sich noch Antonius Hybrida, der Sohn des großen, von Cicero in De oratore gerühmten und als Gesprächsteilnehmer eingeführten Redners Antonius, Hoffnung auf Erfolg. Catilina schloß mit Antonius, der im übrigen ein herabgesunkener Verschwender war, ein Wahlbündnis. Da er ein Jahr später ein ganzes Heer von Desperados um sich versammelt hat, wird Sallust recht haben, daß die Sammlung seiner Anhänger schon vor der Wahl für 63 weit fortgeschritten war. Ihnen hat er dann revolutionäre Versprechungen gemacht, die er als Konsul einzulösen gedachte: Schuldentilgung, Landverteilung, Ämter usw. Je gefährlicher die Umtriebe wurden, um so geneigter wurde die Nobilität, dem homo novus Cicero den Beistand ihres Einflusses zu gewähren, den sie ihm in ihrem Stolz sonst gern versagt hätte. Jetzt brauchte sie einen Konsul, der nicht nur aufgrund von Stellung und Autorität mit dem »Wink der Brauen«, wie einst ein Scaurus, das Amt ausübte, sondern das Volk ansprechen konnte, der sich auf das populariter agere verstand. So wurde Cicero ruhmvoll gewählt und mit ihm Antonius. Catilina fiel durch, seine Wahl hatte verhindert werden können, obwohl Crassus und Caesar seine Pläne gefördert hatten.
Nachdem auch schon vor der Wahl durch die Geliebte Fulvia eines Mitverschworenen Q. Curius etwas von Catilinas Plänen durchgesickert war, beschreitet jetzt Catilina unwiderruflich den Weg des Hochverrats. Er bewirbt sich noch einmal ums Konsulat (für 62) in der Hoffnung, als designierter Konsul Antonius beeinflussen zu können, bereitet aber doch alles für eine gewaltsame Machtergreifung vor. Am Tage der Wahl konnte Catilina nichts, wie er geplant hatte, unternehmen, weil der Konsul, selbst in Waffen, für starke Schutzwadien gesorgt hatte. Catilina fiel wieder durch; gewählt wurden Decimus Junius Silanus und L. Licinius Murena. Nun läßt er die Unzufriedenen in verschiedenen Teilen Italiens aufwiegeln und macht vor allem Faesulae durch den alten Sullaner und emeritierten Centurio C. Manlius zu seiner Basis. Dorthin verlagert er seine Gelder, und dort versammelt er ein Heer. Am 20. Oktober erstattete der Konsul Cicero im Senat Bericht über das ungesetzliche Treiben und über die für den 28. Oktober geplanten Anschläge auf das Leben der Senatoren, worauf der Senat am 21. Oktober den Ausnahmezustand beschloß. Die Formel videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat gab den Konsuln Vollmacht, alle nötigen Schritte zur Sicherung gegen den Umsturz zu tun, wurde freilich in ihrer Rechtsgültigkeit bestritten.
Als der Senat kurz darauf sichere Nachricht erhielt, daß Manlius, wie Cicero vorausgesagt hatte, am 27. Oktober zu den Waffen gegriffen habe, und Unruhen unter den Sklaven in Capua und Apulien gemeldet wurden, ergriff er militärische Gegenmaßnahmen. Von dem jungen L. Aemilius Paullus als Anstifter dieser Tumulte wegen Gewaltanwendung angeklagt, erbot sich Catilina, in freie Haft bei irgendeinem der führenden Männer zu gehen, und tat unschuldig. Niemand wollte freilich etwas mit ihm zu tun haben außer einem bekannten Trottel. Es stand aber für ihn wohl schon der Entschluß fest, sich an die Spitze des von Manlius gesammelten Heeres zu stellen. In der Nacht vom 5. auf den 6. November ruft Catilina seine Anhänger in dem Hause des M. Porcius Laeca in der Sichelmachergasse zusammen, kündigt seine Fahrt zu Manlius an und verteilt die Rollen für den Tag des Losschiagens. Nur Cicero müsse vorher umgebracht werden. Der Senator L. Vargunteius und C. Cornelius aus dem Ritterstande sind bereit, noch in derselben Nacht Cicero bei der Morgenbegrüßung umzubringen. Cicero erfährt auch das und kann das Attentat voraussagen. Wirklich erscheinen einen Tag darauf in der Frühe des 7. November die bezeichneten Männer, finden das Haus bewacht und ziehen - statt sofort verhaftet zu werden! - unverrichtetersache wieder ab. Cicero, der sich schon am Vortage mit seinen politischen Freunden besprochen hatte, beruft sogleich den Senat im Tempel des Jupiter Stator (am Fuß des Palatins) ein. Catilina hatte die Unverschämtheit, zur größten Überraschung aller in der Sitzung zu erscheinen. Als Catilina nach dem Bericht des Konsuls weiter den Unschuldigen spielte, war für Cicero der Zeitpunkt gekommen, Catilina in einer improvisierten Rede zu entlarven und ihm den Rat zu geben, Rom zu verlassen (l. Catilinarische Rede am 7. 11.). Catilina mußte erkennen, daß er völlig isoliert war, stürzte aus dem Senat und verließ noch in derselben Nacht Rom, angeblich, um nach Marseiile ins Exil zu gehen, in Wahrheit, um zu Manlius zu stoßen. Am 8. November hielt Cicero vor Beginn der Senatssitzung, in der weiter beraten werden sollte, eine Rede vor dem Volk und teilte diesem das Geschehene aus seiner Sicht mit (2. Catilinarische Rede am 8.11.). Mitte November wurde in Rom bekannt, daß Catilina mit den Insignien des Imperiums den Oberbefehl über die Haufen des Manlius übernommen hatte. Catilina und Manlius wurden darauf zu hostes fopuli Romani erklärt. Sie waren vogelfrei.
Das Schlimme war, daß Catilina bei seinem Aufbruch seine Anhänger, deren Namen und Aufgaben Cicero durch Fulvia kannte, ohne sie einer culpa überführen zu können, in der Stadt zurückgelassen hatte, damit sie sein Erscheinen abwarten und im geeigneten Moment in der Stadt losschlagen konnten. Hier kam Cicero ein glücklicher Zufall zu Hilfe. Die Verschworenen hatten sich an die in Rom befindlichen Gesandten der Allobroger gewandt und ihnen angeboten, sich an dem Putsch zu beteiligen, wodurch sie sich eher von ihren Schuldenlasten befreien könnten als in Verhandlungen mit dem Senat. Diese zeigten das ihrem Patron Sanga an, der ihnen auf Ciceros Rat die Weisung gab, sich von den Verschwörern schriftliche Bestätigungen geben zu lassen. Cicero konnte durch einen inszenierten Überfall am Pons Milvius ihnen diese Beweisstücke abnehmen lassen. Er konnte jetzt mit diesen vor allem auch die unter den Populären überzeugen, die behaupteten, die ganze Verschwörung sei der überreizten Einbildungskraft des Konsuls entsprungen. In einer dramatischen Senatssitzung im Tempel der Concordia waren noch am Tage nach der in der Nacht erfolgten Beschlagnahme der Dokumente die Häupter der Verschwörung zum Geständnis gezwungen worden. Sie wurden in Haft genommen, Cicero als Retter gefeiert. Am gleichen Abend informierte Cicero das auf dem Forum versammelte Volk (3. Catilinarische Rede am 3.12.). Am folgenden Tage wurde weiterberaten, was zu tun sei, und am 5. Dezember wurde wieder im Concordiatempel nach dem Lagebericht des Konsuls auf seine Frage, was mit den Verhafteten zu geschehen habe, über das Schicksal der Inhaftierten entschieden. Nachdem der designierte Konsul D. Junius Silanus sich für die härteste Strafe erklärte, worunter alle die Todesstrafe verstanden, stimmten ihm alle vierzehn anwesenden Konsulare zu. Da gab Caesar, der damit mehrere Zwecke verfolgte, eine neue Wendung, als er lebenslängliche Haft beantragte mit Erinnerung an die Lex Sempronia von 123, die aufs neue die Hinrichtung eines römischen Bürgers ohne Zustimmung der Comitien verboten hatte. Die Rede verfehlte ihren Eindruck nicht, so daß der ehemalige Praetor Ti. Claudius Nero eine Vertagung der Entscheidung, bis man Catilina besiegt habe, vorschlug.
Über den Verlauf der Sitzung sind wir ungenügend orientiert. Doch scheint es kaum glaublich, daß nach einem solchen Drängen des Konsuls auf Entscheidung der Praetorier Ti. Claudius Nero einen Antrag auf Vertagung gestellt hätte. Bei Plutarch, Cicero 21, Nachrichten über die Sitzung.
Hier griff Cicero ein, faßte die Meinungen zusammen und drang auf schnelle Entscheidung (4. Catilinarische Rede am 5. 12.), zumal am Vortage Befreiungsversuche durch Klienten angezettelt worden waren. Auf die Frage des Konsuls, welchem der beiden Anträge, ob dem des Silanus oder dem Caesars, die Senatoren zustimmten, neigte sich die Waage zugunsten Caesars - selbst Silanus fiel um, und Ciceros Bruder war für Caesars Antrag -, bis Cato, später nach seinem Freitod Uticensis genannt, damals designierter Volkstribun, die Entscheidung brachte, als er für die Hochverräter die Todesstrafe forderte. Sie wurde noch am Abend vollstreckt. Catilina wurde mit seinem Heer im nächsten Jahre bei Pistoia geschlagen und fand wie die meisten oder alle seine Anhänger den Tod. Dieses dramatische und vieldeutige Geschehen ist uns, abgesehen von den anderen Quellen, unter denen der Kommentar des Asconius Pedianus zu Ciceros Reden aus dem ersten nachchristlichen Jahrhundert einen hervorragenden Platz einnimmt, in zwei Fassungen besonders greifbar, der Monographie Sallusts und Ciceros Catilinarien.
Sallust greift den Stoff auf, weil es ein bis dahin unerhörter Fall war, daß ein einzelner perverser und ehrgeiziger Mann die Hand nach der Macht ausstreckte und den Staat ernstlich in Gefahr brachte; er versteht den Mann aus der Zeit und sieht in der Verschwörung den Höhepunkt eines seit der Zerstörung Karthagos beginnenden moralischen Verfalls. In kunstvollem Aufbau und wagemutiger Deutung erzählt er das Drama als einen Kampf, in dem in Aktion und Gegenaktion der gigantische Staatsverbrecher den Staat herausfordert. Er zeigt, wie dieser langsam die Abwehr beginnt, in der Senatsentscheidung der Staatsgedanke noch einmal siegt und die irregeleitete große Kraft in der Schlacht nicht unheroisch unterliegt.
Bei Cicero haben wir das authentische Wort der Situationen. Im Jahre 60, drei Jahre nach den Ereignissen, hat er die Reden herausgegeben. In einem Brief an den Freund Atticus (Ad Atticum 2, l, 3) schickt er ihm das Corpus seiner »konsularischen» Reden zur Verbreitung und führt als siebente die an, mit der er Catilina aus der Stadt wies, als achte, die er am Tage nach der Flucht Catilinas hielt, als neunte die Rede in der Volksversammlung an dem Tage, als die Allobroger das Geheimnis verrieten, und als zehnte die am 5. Dezember im Senat gehaltene. Zwei von diesen Reden, die erste und die vierte, sind ex tempore gehalten, bei der zweiten und dritten war wenig Zeit zur Vorbereitung. Welche Vorlagen hatte Cicero bei der Herausgabe?
Diese Frage ist wichtig für den Grad der Authentizität. Das vorige Jahrhundert fand die Reden so eigenartig, daß es an ihrer Echtheit zweifelte. Dieser Verirrung der philologischen Wissenschaft unterliegt heute niemand mehr. Aber es könnte sein, daß Cicero nach drei Jahren manches anders sah und geändert hat. Freilich geändert woran, wenn es sich jedenfalls zur Hälfte um Stegreifreden handelt? Um die Proportionen der Möglichkeiten richtig einzuschätzen, ist zunächst das enorme Gedächtnis Ciceros und seiner unverbrauchten Zeitgenossen zu bedenken. Er war zudem in der Schule beim Redelehrer durch Mnemotechnik geschult. Ein entscheidendes politisches Wort blieb haften, und Cicero konnte es sich nicht leisten, in der veröffentlichten Rede anderes zu sagen als in der gesprochenen.
Der Fall der Verteidigungsrede für Milo liegt anders. Milo scherzte bekanntlich in Marseiile, wenn Cicero so geredet hätte, wie es in der veröffentlichten Rede zu lesen stand, brauchte er keine Barben im Exil zu essen. Cicero hatte damals, von Waffen irritiert, nicht zu Ende reden können und veröffentlichte die Rede, wie sie geplant war, um die öffentliche Meinung für Milo zu gewinnen.
Die Reden werden zudem mitstenographiert
Vgl. PlutarA, Cato minor 23.
worden sein. Und wenn Cicero sich vorher nichts oder nur einige Notizen aufgeschrieben hat, wird er doch hinterher die Hauptsachen festgehalten haben. Eines der Hauptargumente derer, die starke Überarbeitung annehmen, ist der Zeitbezug: wenn er etwa in der vierten seinen Sohn dem Senate empfiehlt, falls er der vis improborum, der Gewalttätigkeit der Bedenkenlosen, erliegen, ein Opfer der geschürten invidia werden sollte, so denkt man gewiß an eine Formulierung ex eventu (wenn freilich die Verbannung auch noch nicht in Sicht war). Auch hier aber muß man vorsichtig sein. Es wäre eine lockende, noch nicht in Angriff genommene Aufgabe, die Prophezeiungen und Zukunftsbestimmungen bei den Römern, ihre »Futurologie« zu untersuchen. Ciceros Weissagung über Catilina im Jahre 65, er werde durch die Freisprechung für ein schlimmeres Schicksal aufgespart, Vergils Hinweis auf den späteren Augustus zehn Jahre vorher, Senecas Ausmalung von Neros Ermordung längere Zeit vorher (falls die praetexta Octavia echt ist), um nur einige Beispiele zu nennen, zeigen, wie eine feinfühlige politische Berechnung klarsichtig die Möglichkeiten der Zukunft abtastet und trifft. Da Ciceros ganze Vorsicht erkennen läßt, wie sehr er um die Gefahren der von den Populären geschürten Verhaßtheit (invidia) wußte und ihr vorbaute, steht die Annahme von Überarbeitungen aufgrund anachronistischer Aussagen in einem Zeitraum von nur drei Jahren auf schwachen Füßen.
Zwei Gründe sprechen dagegen, daß die Konzeptionen und Formulierungen - Cicero hält gern an einmal gefundenen fest - wesentlich geändert worden sind. Von den vier Reden sind zwei Senatsreden und zwei Volksreden. Es ist ein besonderer Reiz bei der Lektüre zu beobachten, wie der Unterschied des Hörerkreises für den Stil bestimmend war, wie hier das politische Kalkül und die Fragen des Ranges, dort die emotionalen Faktoren und gläubige Überzeugungen das Feld beherrschen. Diese feinen Unterschiede hätte eine spätere Redaktion, der es im wesentlichen auf Propaganda und Selbstdarstellung angekommen wäre, kaum festgehalten. Und dasselbe gilt für die Verschiebung der Situationen. Wie etwa bei Churchills Reden die sich verschiebende Situation bei vielfach gleichem Inhalt der Rede neue Stimmung verleiht, so wandelt sich in den Catilinarien der Aspekt und führt zu veränderten Formulierungen. Die vorsichtige Verwendung etwa des Wortes emittere, »herauslassen«, die Vorsicht bei dem Worte »Exil«, der Wert, der darauf gelegt •wird, daß man Catilina nicht gezwungen hat, sondern ihm einen Rat gegeben hat, das alles wird unwichtig, nachdem die Verschwörung durch klare Beweise entdeckt ist. Auch solche Nuancen aber spiegeln am ehesten die Abfassung inmitten der Ereignisse. So können wir weiter an eine gewisse Authentizität der Reden glauben.
Eine antike Rede hat fünf oder sechs Teile nach der Lehre der Rhetoren: l. das prooemium, 2. die narratio, 3. die partitio, 4. die argumentatio, 5. die refutatio, 6. die conclusio, also Einführung, Tatbestandserzählung, Einteilung, Beweisführung, Widerlegung, Schluß. Für jeden dieser Teile gab es genaue Anweisungen.
Die Catilinarischen Reden sind meisterhafte Schöpfungen des geborenen Redners und Politikers, in denen man spürt, daß die Ordnung und das Gefüge einer Rede tausendmal geübt sind, daß sie aber nur durchschimmern durch einen Bau, der genau den Notwendigkeiten der Lage entspricht. In der ersten Rede, der wahren Invektive, fährt Cicero mit dem berühmten quo usque tandem gegen Catilina los, der eigentlich als hostis nach dem Beispiel der Vorfahren längst getötet sein müßte. Seine Taten sind durch ihn, den Konsul, bekannt bis hin auf die der letzten und vorletzten Nacht, hier steigert sich die Rede zu neuen emotionalen Ausbrüchen. So wird der Tatbestand umrissen (1,2,6-1,4,10). Darauf folgt in immer neuem Angriff und neuer Wendung die Aufforderung, mit seinen Anhängern die Stadt zu verlassen (1,5,11-13 Anfang). >Doch nicht etwa in die Verbannung?< läßt er Catilina fragen. Non iubeo, sed, si me consulis, suadeo. Jeder haßt ihn in der Stadt wegen seiner Untaten. Unter dem neuen Gesichtspunkt wird Weiteres aus dem Leben öffentlich preisgegeben. Und was ist gar jetzt sein Leben nach den Erfahrungen, die er eben im Senat machen mußte, wo alles ihn schweigend verdammt! Mit Mitleid ist das im gewechselten Ton angefügt, und es wird schließlich gesteigert in einer Personifizierung des Vaterlandes, das sich den Bitten des Konsuls anschließt. Hat er sich nicht selbst, als er freiwillige Haft anbot, als Verbrecher angesehen? (l, 5, 13 Mitte - l, 8, 20 Anfang). Mag man bis hierher eine argumentatio sehen, so folgt eine Art refutatio. Ausgehend von dem fingierten Einwurf Catilinas, er solle doch durch den Senat die Verbannung beschließen lassen -und Catilina und Cicero wußten, daß bei der Lage der Dinge der Senat sich zu einem solchen Beschluß noch nicht zusammenfinden würde —, wird das Thema invidia mit großer Virtuosität nach allen Seiten gewendet, immer wieder von dem Leitmotiv gestützt, er solle doch mit seinem Anhang die Stadt verlassen, und schließlich wieder zu einer personificatio der res publica zugespitzt. Die res publica würde sich beschweren, daß er Catilina nicht nur aus der Stadt herausläßt, sondern sogar auf sie loshetzt, wenn er ihn entkommen läßt, statt ihn zu strafen. Dagegen Ciceros Gründe: die Verschwörung soll von keinem mehr geleugnet werden können, ehe er gegen Catilina vorgeht, und es kommt jetzt alles darauf an, daß sich die Geister scheiden, indem Catilina mit seinem Anhang aus der Stadt verschwindet. Der Schluß bringt die Aufforderung an Catilina, den Krieg zu beginnen, vor dem Jupiter Stator die Stadt schützen wird.
Die Rede ist eine moralische Vernichtung, Ausdruck der Sicherheit des Konsuls, der wußte, daß Catilina von der Verschwörung nicht mehr zurückkonnte, und zugleich die überzeugende Darlegung der Gründe seiner Vorsicht: noch immer hatte er keine stichhaltigen Beweise in Händen und sah doch den Staat so bedroht, daß die unheimliche Anwesenheit der Verschwörer in der Stadt ein Ende haben mußte.
Catilina verließ zwar in der Nacht die Stadt, ließ aber die gefährlichen Mitverschworenen in ihren Mauern.
Das mindert die Freude in der zweiten Rede. Sie mußte einesteils der Angst, andernteils der Verhetzung des Volkes, das noch nicht deutlich von Catilina abgerückt war und dessen Stimmung man gegen das »tyrannische« Verfahren des Konsuls aufreizte, im Sinne Ciceros entgegenwirken. Nach einem triumphalen Anfang und vor dem tröstlichen Schluß ist die Rede zweigeteilt. Der erste Teil (2, 2, 3 bis 2, 7, 16) ist seinerseits zwiefach angelegt. Im ersten Stück erklärt er denen, die Strafe statt Herauslassen gewünscht hätten, warum er diesen Weg gewählt hat: nach einer Bestrafung Catilinas von invidia gehindert, hätte er gegen die übrigen Verschwörer nicht vorgehen können. Sie aber sind das eigentliche Verderben des Staates. Kein äußerer Feind kann Rom zerstören, der Feind sitzt drinnen: mit Ausschweifung, Verkehrtheit, Verbrechen ist zu kämpfen. Ironisch werden im zweiten Stück die abgefertigt, die den Vorwurf erheben, daß Cicero Catilina ins Exil gejagt habe. Hier berichtet er, was in der gestrigen Senatssitzung geschehen war. Wenn man sagt, Catilina werde ins Exil gehen, und damit böses Blut macht, so wird die heikle Lage eines Staatsretters recht deutlich: nähme Catilina Abstand von seinen Plänen, so stünde er unschuldig da, und er, der Konsul, wäre der verhaßte Tyrann. Aber in drei Tagen wird man hören, daß er unter den Waffen steht. Mag man bis dahin lieber wünschen, daß er ins Exil geht, statt sich darüber klagend Gedanken zu machen. Der zweite Teil aber zergliedert satirisch-karikierend die gefährlicheren, in der Stadt verbliebenen Verschwörer. Hart wird jeder Gruppe das Heilmittel genannt, das ihr ansteht. Die wirksame Darstellung konnte noch in der Französischen Revolution imitiert werden, als es galt, die Ungefährlichkeit einer Verschwörung darzulegen. Cicero hat es hier nicht mit der sozialen Frage zu tun, sondern mit Hochverrätern, deren selbstverschuldetes Elend - Arbeit und Brot selbst ohne Arbeit wären für alle dagewesen - keinen ausreichenden Grund bietet, das Gemeinwesen zu zerstören. Es muß noch viel gesunder Sinn im römischen Volk gewesen sein, daß es so auf menschliche Werte angesprochen werden konnte. Wirklich aber schlug die Stimmung des Volkes erst nach der dritten Rede um, als kein Zweifel mehr bestand, daß es sich um eine große Verschwörung handelte und daß der Plan, die Stadt anzuzünden, auch den Ärmsten treffen würde. Was er tröstlich am Schluß der zweiten versprach, er werde die Verschwörung unblutig niederschlagen, war erfüllt: die Häupter waren wie durch ein Wunder ergriffen. Hochgefühl und Stolz erfüllen das Prooemium, das nach kurzer Ankündigung in die Erzählung von der Festnahme der Allobroger und dem Geständnis der Belasteten übergeht. Jetzt wird das ominöse Wort »herauswerfen« für die Entfernung Catilinas nicht vermieden. Die Situation hat sich geändert. Es kann das Bekenntnis gewagt werden, daß er gehofft hatte, sein Anhang werde die Stadt mit ihm verlassen, daß er sich aber darin getäuscht habe. Die Erzählung der Ereignisse trägt gegenüber der Sallustischen Reduzierung auf das historisch Erhebliche den Charakter des frisch Erlebten, wenn auch gewisse Hintergründe des Spiels mit den Gesandten der Allobroger zurücktreten. Geflissentlich werden die Pläne der Verschwörer, vor allem das Anzünden der Stadt, hervorgehoben. Die narratio schließt (2, 6,13 Mitte-2, 7,15) mit dem Bericht des senatusconsultum ab, wobei das Erstmalige des Beschlusses einer supplicatio zu Ehren Ciceros gebührend herausgestrichen wird. Das Folgende mag man als tractatio ansehen. Jetzt erscheint Catilina als der eigentlich Gefährliche und seine Vertreibung als die vorausschauende Tat;
denn die Verschwörer in der Stadt - es folgt eine Karikatur dieser Typen - waren ohne jenen ungefährlich. Und deshalb konnten sie so entlarvt werden, daß die Verschwörung wie ein ertappter Diebstahl im Privathaus offen zutage liegt. Wäre Catilina in der Stadt geblieben, wäre es ohne Kampf nicht abgegangen. Bei allem aber standen ihm die Götter zur Seite. Nicht sein persönliches Verdienst ist es, sondern die Götter wollten die Stadt retten. Kann jemand daran zweifeln, wenn er sieht, daß die auf Anweisung der etruskischen Leberschauer im Jahre 65 gelobte große Jupiterstatue gerade in dem Augenblick als Unterpfand des wiedergewonnenen Götterfriedens aufgestellt wurde, als die gefaßten Verschwörer in den Tempel der Concordia geführt wurden? So hätte Cicero nicht vor dem Senat die im Volke noch lebendige religio angesprochen.
Der Rest ist noch nicht eine conclusio im eigentlichen Sinne, aber das Schlußmotiv, die Aufforderung zum Feiern der Rettung, umschließt schon die beiden weiteren Grundgedanken, daß nämlich im Vergleich zu den anderen Tumulten die Niederwerfung der Verschwörung unblutig verlaufen ist und daß jetzt die Reihe am Volk sei, ihn zu schützen, wenn die inneren Feinde, wie er voraussieht, sich gegen ihn wenden. Wer würde sich zum Schützer des Volkes aufwerfen, wenn er nicht im Gedächtnis, in der memoria der Menschen, einen sicheren Schutz hätte?
Die letzte Rede ist die abgewogenste und entschiedenste. Jedes Wort ist geladen mit Verantwortung. Gerade darum nimmt man vielfach an, daß Cicero am Wortlaut besonders geändert oder sie ganz neu geschaffen hat, so wie er im Jahre 60 wünschte, geredet zu haben.
Die Zusatze zur gehaltenen Rede sondert scharfsinnig H. Fuchs, in: Hermes 87, 1959, S. 466 ff.
Feste Handhaben fehlen. Daß aber Cicero eine Debatte beherrschte, sollte man ihm zutrauen. Nach der Rede wußten auch seine Freunde nicht, was er eigentlich wollte, ob lebenslängliche Haft oder Todesstrafe. Die Rede scheint Indes zu zeigen, daß er dieses sicher wollte: erstens, dem Senat beide Entscheidungen offen halten, und zweitens, einen sofortigen Beschluß erzwingen. Darum kann der Vertagungsantrag, der Cicero gefährlich schien, kaum auf die Rede gefolgt sein, vielmehr ist diese Rede die Antwort darauf, ohne daß der Name des Antragstellers eines Antrages zur Tagesordnung genannt wird.
Offenbar greift Cicero, bevor die Befragung zu Ende geführt ist, ein, weil er sieht, daß nach Caesars Rede die Senatoren eingeschüchtert sind und nicht mehr sagen, was sie wirklich denken. Die Sorge um den Konsul mochte dabei mitspielen. Davon geht Cicero aus. Wenn sich auch seit Beginn des Konsulates alle Angriffe auf ihn richteten, so will er doch, um das Höchste zu retten, alles erleiden (4, l, l f.). Darum der dringende Appell an die Senatoren, keine Rücksicht auf ihn zu nehmen, auf ihn, der bereit ist, sogar den Tod zu erleiden - kann er für einen Konsul zu früh kommen, für einen Weisen beklagenswert sein? -, auch wenn er gerührt ist von den Bitten der Angehörigen und Freunde (4, 2, 3). Ein unerhörtes Verbrechen ist geschehen. Wie der Senat darüber urteilt, ist zwei Tage vorher deutlich zum Ausdruck gekommen. Aber er bringt die Sache neu vor, damit der Senat über das Geschehene ausdrücklich urteile und die Strafe festsetze. Er als Konsul muß vorausschicken, daß die Seuche der Verschwörung so weit, bis über die Alpen und in die Provinzen (z. B. Spanien), gedrungen ist, daß jedes Zögern verhängnisvoll wird. Welche Strafe auch beschlossen wird, sie muß schnell verhängt werden (4,2,4-4,3,6). Folgerichtig wird nach Entwicklung seiner und der allgemeinen Lage das Strafmaß diskutiert, wie es die beiden Anträge formuliert hatten. Die Todesstrafe, die Silanus gefordert hatte, wird nur kurz berührt, alles kommt vielmehr darauf an, den Antrag Caesars auf lebenslängliche Haft als ebensoschwer zu interpretieren. So hatte Caesar schon argumentiert, aber offensichtlich nicht ohne Hintergedanken: Caesar scheute das Endgültige, und wie man ihn kannte, würde er mit der Zeit Mittel und Wege finden, das Los der alten Spießgesellen zu erleichtern. Cicero unterstreicht die Härte der einzelnen von Caesar vorgeschlagenen Strafmaßnahmen und läßt zugleich unmißverständlich durchblicken, worauf alles ankam, daß er selber die Auswahl der Städte übernehmen wird, in denen die Verschwörer in sichere Verwahrung genommen werden (4, 4, 7 f.). Folgt man dem Antrag des Silanus, wird der Konsul stärkeren Angriffen ausgesetzt sein, folgt man Caesar, geringeren, da Caesar der Antragsteller war. Aber darauf soll keine Rücksicht genommen werden. Denn in Caesar hat man ja, im Unterschied zu den verantwortungslosen Populären, den wahren Staatsmann. Seine Meinung ist das Unterpfand für wahre Staatsgesinnung. Einige, die als populär gelten wollen, sind bei der Sitzung nicht erschienen, weil sie nicht über das Leben römischer Bürger abstimmen wollen. Caesar aber hat zwei Tage vorher römische Bürger mit festnehmen lassen, er hat dem Konsul ein Dankfest mit beschlossen, er hat am Vortage mit hohen Belohnungen die geehrt, die Anzeige gegen die Verschwörer erstattet haben. Das zeigt, wie hart ein so milder Mensch wie Caesar über die Verschwörung und ihre Urheber urteilt (4,5,10 bis 4,6,11). Dokumentarisch hält Cicero wieder fest und interpretiert in seinem Sinne, was für Caesar Taktik gewesen war.
Darum wird Cicero, im Falle daß der Senat sich Caesar anschließt, in diesem einen Bundesgenossen haben, der dem Volke lieb ist. Folgt er dem Antrag des Silanus, so wird man von dem Vorwurf der Grausamkeit frei sein. Mit höchstem Pathos und unter Verwendung der üblichen Topoi werden die furchtbaren Auswirkungen der Pläne der Verschworenen ausgemalt, um zu zeigen, daß in diesem Falle Milde Grausamkeit wäre. Der Punkt, wo Strenge notwendig ist, ist erreicht (4, 6, 12 f.). Seneca in seiner Schrift an Nero Über die Güte (Reclams ÜB Nr. 8385/86) wird diese Amphibolie von Grausamkeit und Milde in anderem Aspekt, aber im gleichen Sinne pointiert formulieren (1,2,2): nam tarn omnibus ignoscere crudelitas quam nulli.
Wenn Cicero zu dieser Zeit die sogleich nach der Hinrichtung einsetzenden Widerstände gekannt hätte, hätte er vielleicht nicht ganz so zuversichtlich gesprochen, wie das Weitere klingt, wenngleich diese Zuversicht von der Stunde gefordert war. Denn er wendet sich jetzt gegen die ängstlichen Naturen, die befürchten, man könne strengste Maßnahmen nicht durchführen. Im Gegenteil, in diesem konkreten Fall hat sich die so erwünschte Einigkeit aller Stände gebildet, wenn sie dauerte, eine Garantie für die ewige Dauer des Staates. Gewiß, man hat versucht, die unteren Schichten zur Befreiung der Verhafteten aufzuwiegeln, aber bis zu den Freigelassenen, bis zu den Sklaven sind alle an einem interessiert: an der Ruhe, in der allein das Leben gedeiht (4,7,14-4,9,18 Anfang). So kann er den Senat zum Schluß, wie es Sache des Konsuls ist, in einem zusammenfassenden Appell an seine Pflicht erinnern. Ähnliches in Zukunft zu verhindern. Ein Anhängsel ist es, wenn er noch einige Worte über sich hinzufügt (wirklich ein späteres Anhängsel?): ihn wird es nicht reuen, sich so viel Feinde gemacht zu haben, wie es Verschwörer gibt, und es wird ihm unter den Rettern des Vaterlandes ein Platz bleiben. Können die großen Sieger über fremde Völker diese entweder vernichten oder sie sich zu dankbaren Freunden machen, so ist der Besieger von Mitbürgern zu ewigem Krieg gegen sie verdammt, dem aber die Eintracht aller Guten getrost ins Auge sehen kann. So bittet er um dauerndes Gedenken an seine Tat, empfiehlt seinen Sohn und betont noch einmal das Gewicht der Entscheidung. Nicht Ciceros Rede gab den Ausschlag, sondern die Catos, aber doch wohl in seinem Sinne.
Das dramatische Geschehen zeigt die ganze Problematik von Recht und Gerechtigkeit. Wie steht es mit Recht und Schuld? Die einen sagen, man sähe das seltsame Schauspiel, wie hier ein Staat über der Wahrung der Verfassung fast zugrunde gegangen wäre, andere meinen, Cicero habe das Recht verletzt. Man muß dabei, was hier nicht ausgeführt werden kann, die ganze Entwicklung seit den Gracchen im Blick haben, das Aufsteigen der großen Machtnaturen, das Brüchigwerden der staatstragenden Werte, den wachsenden Egoismus und die Laxheit im Moralischen. Zerstörung der alten Autorität, eigene selbstherrliche Macht wollten auch Crassus und Caesar, die im Hintergrunde standen, aber hier wagte sich gescheiterter Ehrgeiz auf die Bahn des Verbrechens. Es kann keine Rede davon sein, daß, wie man ihm vorwarf, Cicero Catilina in die Verschwörung getrieben habe. Er wußte durch Verrat, was geplant war, und hatte die Bestätigung darin, daß Catilina zum festgesetzten Zeitpunkt ins Lager des Manlius ging. Die Konsuln hatten die Vollmacht des Ausnahmezustandes. Die Gesetzmäßigkeit dieses Mittels wurde von den Popularen bestritten, aber die exempla der früheren Zeiten hätten Cicero ein früheres Eingreifen gestattet, wenn er nicht gewußt hätte, daß sich dies in dieser Lage politisch nicht hätte durchsetzen lassen. Er wollte dokumentarische Beweise haben. Manlius und Catilina waren zu hostes erklärt worden. Die Briefe der Verschwörer bewiesen, daß sie mit hostes populi Romani im Komplott waren und damit das gleiche Schicksal teilten; Der Konsul weist mit Recht darauf hin, daß es sich nicht mehr um Bürger handelt, denen die provocatio ad populum zustand. Er will aber dennoch die Zustimmung des Senats, für ihn die Verkörperung der res publica, zur Bestrafung und dessen Urteil über die Tat. Er will die Öffentlichkeit in ihrem Urteil stärken und sichern. Nachdem der Senat gesprochen hat, vollstreckt er als Konsul mit der Vollmacht des Notstandsrechtes das Urteil gegen die hostes populi Romani. Als Clodius sein Gesetz einbrachte, das den mit rückwirkender Kraft verurteilte, der einen römischen Bürger ohne Verfahren getötet hätte, war die Verlogenheit der Argumentation mit Händen zu greifen. Cicero hat sich in hartem Ringen den Spruch gegen Hochverrat und Anarchie erkämpft und hat exemplarisch — und das geht nun nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern die Gerechtigkeit an — und wortgewaltig dargetan, daß der nicht geduldet werden kann, der das Leben und die Anstrengungen des Gemeinwesens zunichte machen will. In einer Zeit der Angst und Laxheit war das mehr als Ausführung von Amtspflichten. Es war eine Tat letztlich der Besinnung auf das Wesen, eine philosophische Tat. Der platonische Gedanke, der in der Folge in reicher Fülle entwickelt wurde, daß der Tyrann nicht nur das unglücklichste aller Wesen, sondern auch das gemeingefährlichste sei, steht hinter den Entscheidungen Ciceros. Ihm ist wie den meisten Zeitgenossen der Gedanke, daß man Untertan oder einem fremden Willen ohne eigene Zustimmung unterworfen sein könne, unvorstellbar. Das Prädikat optimus consul schien Cicero mit Recht zu wenig (vgl. Ad Atticum 12, 21, l).
Sallust hat ihn später mit diesem kargen Lob bedacht, weil er die größeren Zusammenhänge, die Antagonie Caesar -Cato darzustellen hatte. Für Cicero ging es zunächst darum, einen Anschlag abzuwehren. Letzte soziologische Ursachen zu erkennen und zu beseitigen stand nicht in seiner Macht und war nicht seine Aufgabe. Sicher aber sah er tiefer als viele moderne Historiker, daß es sich nicht nur um ein organisatorisches, sondern um ein moralisches Problem handelte. Hier hat er mit all seinen Kräften sich für den freien Staat und die gemeinschafttragende Gesittung eingesetzt.