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Cicero
Marcus Tullius
Nachwort zu den Reden
Freiburg 1969, Karl Büchner
Es waren noch keine zwanzig Jahre her, daß Rom die blutigsten Machtkämpfe
gesehen hatte, als die Krise sich im Jahre 63 v. Chr. zu einem neuen Höhepunkt
zuspitzte.
Im Jahre 82 hatte Sulla geglaubt, diese mindestens seit den Gracchen offenkundig
gewordene Krise, die Spannung zwischen der Selbstherrlichkeit einer oligarchischen
Clique und den Rechten und Nöten des Volkes nach seinem Sieg am Collimschen
Tor mit drastischen Vergeltungen, seinen Proskriptionen und starker Gesetzgebung
beenden und die Nobilitätsherrschaft für dauernd festigen zu
können. Als eine Rückkehr zu den richtigen natürlichen
Zuständen, in denen die Herrschaft bei den Besten liegt, dürfte
der aristokratische griechische Schriftsteller Poseidonios die Restauration
Sullas in seinem Geschichtswerk dargestellt haben.
Der große römische Historiker Sallust hat dieses Geschichtsbild
des Poseidonios wahrscheinlich in bewußter Auseinandersetzung mit
ihm gründlich zerstört. Weit entfernt, in Sullas Erfolgen eine
Wiederherstellung zu sehen, erkennt er in ihnen erst recht den Beginn
getarnter brutaler Machtkämpfe und in seiner Hinterlassenschaft Nährboden
und Zündstoff für das weitere Übel, das schließlich
im Bürgerkrieg zwischen Pompeius und Caesar gipfeln sollte. Aus der
sullanischen Zeit ist L. Sergius Catilina in zweierlei Hinsicht zu verstehen,
einmal in seiner ganzen Existenz, zum ändern in der Möglichkeit,
einen Anhang zu finden, mit dem er es wagen konnte, in einem Gemeinwesen,
das allen gehörte, nach der alleinigen Macht zu greifen, in re publica
rerum potiri.
Catilina ist zum Inbegriff des Verschwörers geworden. Die Zeiten
sind sich freilich durchaus nicht einig in seiner Verurteilung. In der
Renaissance konnte er zum Vorbild bedenkenloser Machtmenschen werden,
um nur ein Beispiel herauszugreifen, und bestimmte Richtungen der heutigen,
international gewordenen Latinistik versuchen ihn als Sozialrevolutionär
zu retten. Dabei sind Mißverständnisse im Spiel, naive Gleichsetzung
der eigenen Zeit mit der damaligen und mangelnde grundsätzliche Klärung.
Fest steht, daß er eine faszinierende Erscheinung gewesen sein muß.
Das Zwielichtige und Dämonische, die geistigen und körperlichen
Fähigkeiten verlockten und verlocken noch immer. Jüngst hat
man behauptet (Seel), der eine, der das Catilinabild geprägt hat,
Cicero, habe keinen Sinn für Glanz und Zauber dieser autonomen Persönlichkeit
haben können, während der andere, Sallust, in seinem Catilina
davon etwas spüren lasse. Hier ist Vorsicht geboten. Abgesehen davon,
daß Cicero in der Rede für Caelius um das Verlockende dieser
Seite durchaus weiß: man darf nicht übersehen, daß für
den Politiker und Redner, der ihn vernichtete, wie für den Historiker
Catilina das gleiche ist, der gigantische Staatsverbrecher.
Schon sein Lebensgang macht bedenklich gegen die Annahme auch nur der
mindesten staatsmännischen Substanz. Verarmtem Adel entstammend,
vielleicht im Hause einer übelbeleumundeten Schwester aufgewachsen,
hat sich dieser spätere Vorkämpfer des Volkes Sulla angeschlossen
und dessen Proskriptionen mit vollstreckt. An der Spitze einer Schar Gallier
hat er römische Ritter niedergemetzelt, darunter seinen Schwager
Q. Caecilius, und das Haupt des M. Marius Gratidianus, eines Verwandten
Ciceros, überreichte er nach grausamer Ermordung eigenhändig
Sulla. Seine Beute brachte er in einem liederlichen Leben durch. Man konnte
dabei Glauben finden mit der Behauptung, daß er eine Vestalin verführt
habe, und selbst ein Sallust berichtet für wahr, daß er seinen
eigenen Sohn aus erster Ehe getötet habe, um den Weg zur Heirat mit
einer reichen Witwe, der berüchtigten Aurelia Orestilla, frei zu
machen. Im Jahr nach seiner Praetur (68) hat er als Propraetor von Afrika
sich so schamlos bereichert, daß im Sommer 66, als er zurückkehrte,
schon die Anklage auf Erpressung auf ihn wartete, während er gedachte,
mit dem erbeuteten Geld seine Konsulwahl zu finanzieren. Er wurde darum
aus vorgeschützten Gründen von der Bewerbung zurückgewiesen.
Auch 65 konnte er sich nicht bewerben, weil sein Prozeß erst zur
Verhandlung kam, als die Anmeldefrist für die Wahlen für 64
abgelaufen war. Er wurde übrigens mit Hilfe der Nobilität freigesprochen,
obwohl er sie wiederholt angegriffen hatte. Hartnäckig hielt sich
das Gerücht, daß er bei einem Attentatsplan auf die designierten
Konsuln des Jahres 65, der sogenannten ersten Verschwörung, seine
Hand im Spiele gehabt habe. Im Jahre 64 war es soweit, daß er sich
um das Konsulat von 63 bewerben konnte. Von einer eindeutigen populären
Linie, von konstruktiven Reformplänen, ja auch nur von demagogischen
Parolen kann bis dahin nicht die Rede sein. Erkennbar ist ein fanatischer
Machtwille, der Drang zum Konsulat und die Skrupellosigkeit in den Mitteln,
es zu erreichen. Von der Wahlbestechung bis zum geplanten Mord, wenn wir
an die »erste Verschwörung« glauben dürfen, reicht
die Manipulation des Wählerwillens, und offenbar darum tappen
wir über die Ereignisse von Ende 66 und Anfang 65 im dunkeln
hatte niemand den Mut, gegen diese verbrecherische Machtnatur einzuschreiten
und Anklage zu erheben, um die Dinge wenigstens aktenkundig zu machen.
Auch der Senat verhielt sich passiv.
Dabei muß gewiß der Maßstab der Zeit angelegt werden,
wenn man das Handeln im Wahlkampf beurteilen will. Selbst ein Cicero,
der dank seiner Lauterkeit, seiner Verteidigungsreden in unzähligen
Prozessen und seiner überragenden geistigen Begabung die kurulischen
Ämter in den frühest möglichen Jahren erreicht hatte (69
Aedil, 66 Praetor), glaubte doch erwägen zu müssen, ob er Catilina
als möglichen Konkurrenten nicht durch eine Verteidigung in seinem
Prozeß geneigter für seine Wahl stimmen könnte. Der völlige
Bruch mit ihm erfolgte allerdings sehr bald.
Für das Jahr 63 bewarben sich fünf Anwärter. Außer
Cicero und Catilina machte sich noch Antonius Hybrida, der Sohn des großen,
von Cicero in De oratore gerühmten und als Gesprächsteilnehmer
eingeführten Redners Antonius, Hoffnung auf Erfolg. Catilina schloß
mit Antonius, der im übrigen ein herabgesunkener Verschwender war,
ein Wahlbündnis. Da er ein Jahr später ein ganzes Heer von Desperados
um sich versammelt hat, wird Sallust recht haben, daß die Sammlung
seiner Anhänger schon vor der Wahl für 63 weit fortgeschritten
war. Ihnen hat er dann revolutionäre Versprechungen gemacht, die
er als Konsul einzulösen gedachte: Schuldentilgung, Landverteilung,
Ämter usw. Je gefährlicher die Umtriebe wurden, um so geneigter
wurde die Nobilität, dem homo novus Cicero den Beistand ihres Einflusses
zu gewähren, den sie ihm in ihrem Stolz sonst gern versagt hätte.
Jetzt brauchte sie einen Konsul, der nicht nur aufgrund von Stellung und
Autorität mit dem »Wink der Brauen«, wie einst ein Scaurus,
das Amt ausübte, sondern das Volk ansprechen konnte, der sich auf
das populariter agere verstand. So wurde Cicero ruhmvoll gewählt
und mit ihm Antonius. Catilina fiel durch, seine Wahl hatte verhindert
werden können, obwohl Crassus und Caesar seine Pläne gefördert
hatten.
Nachdem auch schon vor der Wahl durch die Geliebte Fulvia eines Mitverschworenen
Q. Curius etwas von Catilinas Plänen durchgesickert war, beschreitet
jetzt Catilina unwiderruflich den Weg des Hochverrats. Er bewirbt sich
noch einmal ums Konsulat (für 62) in der Hoffnung, als designierter
Konsul Antonius beeinflussen zu können, bereitet aber doch alles
für eine gewaltsame Machtergreifung vor. Am Tage der Wahl konnte
Catilina nichts, wie er geplant hatte, unternehmen, weil der Konsul, selbst
in Waffen, für starke Schutzwadien gesorgt hatte. Catilina fiel wieder
durch; gewählt wurden Decimus Junius Silanus und L. Licinius Murena.
Nun läßt er die Unzufriedenen in verschiedenen Teilen Italiens
aufwiegeln und macht vor allem Faesulae durch den alten Sullaner und emeritierten
Centurio C. Manlius zu seiner Basis. Dorthin verlagert er seine Gelder,
und dort versammelt er ein Heer. Am 20. Oktober erstattete der Konsul
Cicero im Senat Bericht über das ungesetzliche Treiben und über
die für den 28. Oktober geplanten Anschläge auf das Leben der
Senatoren, worauf der Senat am 21. Oktober den Ausnahmezustand beschloß.
Die Formel videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat gab
den Konsuln Vollmacht, alle nötigen Schritte zur Sicherung gegen
den Umsturz zu tun, wurde freilich in ihrer Rechtsgültigkeit bestritten.
Als der Senat kurz darauf sichere Nachricht erhielt, daß Manlius,
wie Cicero vorausgesagt hatte, am 27. Oktober zu den Waffen gegriffen
habe, und Unruhen unter den Sklaven in Capua und Apulien gemeldet wurden,
ergriff er militärische Gegenmaßnahmen. Von dem jungen L. Aemilius
Paullus als Anstifter dieser Tumulte wegen Gewaltanwendung angeklagt,
erbot sich Catilina, in freie Haft bei irgendeinem der führenden
Männer zu gehen, und tat unschuldig. Niemand wollte freilich etwas
mit ihm zu tun haben außer einem bekannten Trottel. Es stand aber
für ihn wohl schon der Entschluß fest, sich an die Spitze des
von Manlius gesammelten Heeres zu stellen. In der Nacht vom 5. auf den
6. November ruft Catilina seine Anhänger in dem Hause des M. Porcius
Laeca in der Sichelmachergasse zusammen, kündigt seine Fahrt zu Manlius
an und verteilt die Rollen für den Tag des Losschiagens. Nur Cicero
müsse vorher umgebracht werden. Der Senator L. Vargunteius und C.
Cornelius aus dem Ritterstande sind bereit, noch in derselben Nacht Cicero
bei der Morgenbegrüßung umzubringen. Cicero erfährt auch
das und kann das Attentat voraussagen. Wirklich erscheinen einen Tag darauf
in der Frühe des 7. November die bezeichneten Männer, finden
das Haus bewacht und ziehen - statt sofort verhaftet zu werden! - unverrichtetersache
wieder ab. Cicero, der sich schon am Vortage mit seinen politischen Freunden
besprochen hatte, beruft sogleich den Senat im Tempel des Jupiter Stator
(am Fuß des Palatins) ein. Catilina hatte die Unverschämtheit,
zur größten Überraschung aller in der Sitzung zu erscheinen.
Als Catilina nach dem Bericht des Konsuls weiter den Unschuldigen spielte,
war für Cicero der Zeitpunkt gekommen, Catilina in einer improvisierten
Rede zu entlarven und ihm den Rat zu geben, Rom zu verlassen (l. Catilinarische
Rede am 7. 11.). Catilina mußte erkennen, daß er völlig
isoliert war, stürzte aus dem Senat und verließ noch in derselben
Nacht Rom, angeblich, um nach Marseiile ins Exil zu gehen, in Wahrheit,
um zu Manlius zu stoßen. Am 8. November hielt Cicero vor Beginn
der Senatssitzung, in der weiter beraten werden sollte, eine Rede vor
dem Volk und teilte diesem das Geschehene aus seiner Sicht mit (2. Catilinarische
Rede am 8.11.). Mitte November wurde in Rom bekannt, daß Catilina
mit den Insignien des Imperiums den Oberbefehl über die Haufen des
Manlius übernommen hatte. Catilina und Manlius wurden darauf zu hostes
fopuli Romani erklärt. Sie waren vogelfrei.
Das Schlimme war, daß Catilina bei seinem Aufbruch seine Anhänger,
deren Namen und Aufgaben Cicero durch Fulvia kannte, ohne sie einer culpa
überführen zu können, in der Stadt zurückgelassen
hatte, damit sie sein Erscheinen abwarten und im geeigneten Moment in
der Stadt losschlagen konnten. Hier kam Cicero ein glücklicher Zufall
zu Hilfe. Die Verschworenen hatten sich an die in Rom befindlichen Gesandten
der Allobroger gewandt und ihnen angeboten, sich an dem Putsch zu beteiligen,
wodurch sie sich eher von ihren Schuldenlasten befreien könnten als
in Verhandlungen mit dem Senat. Diese zeigten das ihrem Patron Sanga an,
der ihnen auf Ciceros Rat die Weisung gab, sich von den Verschwörern
schriftliche Bestätigungen geben zu lassen. Cicero konnte durch einen
inszenierten Überfall am Pons Milvius ihnen diese Beweisstücke
abnehmen lassen. Er konnte jetzt mit diesen vor allem auch die unter den
Populären überzeugen, die behaupteten, die ganze Verschwörung
sei der überreizten Einbildungskraft des Konsuls entsprungen. In
einer dramatischen Senatssitzung im Tempel der Concordia waren noch am
Tage nach der in der Nacht erfolgten Beschlagnahme der Dokumente die Häupter
der Verschwörung zum Geständnis gezwungen worden. Sie wurden
in Haft genommen, Cicero als Retter gefeiert. Am gleichen Abend informierte
Cicero das auf dem Forum versammelte Volk (3. Catilinarische Rede am 3.12.).
Am folgenden Tage wurde weiterberaten, was zu tun sei, und am 5. Dezember
wurde wieder im Concordiatempel nach dem Lagebericht des Konsuls auf seine
Frage, was mit den Verhafteten zu geschehen habe, über das Schicksal
der Inhaftierten entschieden. Nachdem der designierte Konsul D. Junius
Silanus sich für die härteste Strafe erklärte, worunter
alle die Todesstrafe verstanden, stimmten ihm alle vierzehn anwesenden
Konsulare zu. Da gab Caesar, der damit mehrere Zwecke verfolgte, eine
neue Wendung, als er lebenslängliche Haft beantragte mit Erinnerung
an die Lex Sempronia von 123, die aufs neue die Hinrichtung eines römischen
Bürgers ohne Zustimmung der Comitien verboten hatte. Die Rede verfehlte
ihren Eindruck nicht, so daß der ehemalige Praetor Ti. Claudius
Nero eine Vertagung der Entscheidung, bis man Catilina besiegt habe, vorschlug.
Über den Verlauf der Sitzung sind wir ungenügend orientiert.
Doch scheint es kaum glaublich, daß nach einem solchen Drängen
des Konsuls auf Entscheidung der Praetorier Ti. Claudius Nero einen Antrag
auf Vertagung gestellt hätte. Bei Plutarch, Cicero 21, Nachrichten
über die Sitzung.
Hier griff Cicero ein, faßte die Meinungen zusammen und drang auf
schnelle Entscheidung (4. Catilinarische Rede am 5. 12.), zumal am Vortage
Befreiungsversuche durch Klienten angezettelt worden waren. Auf die Frage
des Konsuls, welchem der beiden Anträge, ob dem des Silanus oder
dem Caesars, die Senatoren zustimmten, neigte sich die Waage zugunsten
Caesars - selbst Silanus fiel um, und Ciceros Bruder war für Caesars
Antrag -, bis Cato, später nach seinem Freitod Uticensis genannt,
damals designierter Volkstribun, die Entscheidung brachte, als er für
die Hochverräter die Todesstrafe forderte. Sie wurde noch am Abend
vollstreckt. Catilina wurde mit seinem Heer im nächsten Jahre bei
Pistoia geschlagen und fand wie die meisten oder alle seine Anhänger
den Tod. Dieses dramatische und vieldeutige Geschehen ist uns, abgesehen
von den anderen Quellen, unter denen der Kommentar des Asconius Pedianus
zu Ciceros Reden aus dem ersten nachchristlichen Jahrhundert einen hervorragenden
Platz einnimmt, in zwei Fassungen besonders greifbar, der Monographie
Sallusts und Ciceros Catilinarien.
Sallust greift den Stoff auf, weil es ein bis dahin unerhörter Fall
war, daß ein einzelner perverser und ehrgeiziger Mann die Hand nach
der Macht ausstreckte und den Staat ernstlich in Gefahr brachte; er versteht
den Mann aus der Zeit und sieht in der Verschwörung den Höhepunkt
eines seit der Zerstörung Karthagos beginnenden moralischen Verfalls.
In kunstvollem Aufbau und wagemutiger Deutung erzählt er das Drama
als einen Kampf, in dem in Aktion und Gegenaktion der gigantische Staatsverbrecher
den Staat herausfordert. Er zeigt, wie dieser langsam die Abwehr beginnt,
in der Senatsentscheidung der Staatsgedanke noch einmal siegt und die
irregeleitete große Kraft in der Schlacht nicht unheroisch unterliegt.
Bei Cicero haben wir das authentische Wort der Situationen. Im Jahre 60,
drei Jahre nach den Ereignissen, hat er die Reden herausgegeben. In einem
Brief an den Freund Atticus (Ad Atticum 2, l, 3) schickt er ihm das Corpus
seiner »konsularischen» Reden zur Verbreitung und führt
als siebente die an, mit der er Catilina aus der Stadt wies, als achte,
die er am Tage nach der Flucht Catilinas hielt, als neunte die Rede in
der Volksversammlung an dem Tage, als die Allobroger das Geheimnis verrieten,
und als zehnte die am 5. Dezember im Senat gehaltene. Zwei von diesen
Reden, die erste und die vierte, sind ex tempore gehalten, bei der zweiten
und dritten war wenig Zeit zur Vorbereitung. Welche Vorlagen hatte Cicero
bei der Herausgabe?
Diese Frage ist wichtig für den Grad der Authentizität. Das
vorige Jahrhundert fand die Reden so eigenartig, daß es an ihrer
Echtheit zweifelte. Dieser Verirrung der philologischen Wissenschaft unterliegt
heute niemand mehr. Aber es könnte sein, daß Cicero nach drei
Jahren manches anders sah und geändert hat. Freilich geändert
woran, wenn es sich jedenfalls zur Hälfte um Stegreifreden handelt?
Um die Proportionen der Möglichkeiten richtig einzuschätzen,
ist zunächst das enorme Gedächtnis Ciceros und seiner unverbrauchten
Zeitgenossen zu bedenken. Er war zudem in der Schule beim Redelehrer durch
Mnemotechnik geschult. Ein entscheidendes politisches Wort blieb haften,
und Cicero konnte es sich nicht leisten, in der veröffentlichten
Rede anderes zu sagen als in der gesprochenen.
Der Fall der Verteidigungsrede für Milo liegt anders. Milo scherzte
bekanntlich in Marseiile, wenn Cicero so geredet hätte, wie es in
der veröffentlichten Rede zu lesen stand, brauchte er keine Barben
im Exil zu essen. Cicero hatte damals, von Waffen irritiert, nicht zu
Ende reden können und veröffentlichte die Rede, wie sie geplant
war, um die öffentliche Meinung für Milo zu gewinnen.
Die Reden werden zudem mitstenographiert
Vgl. PlutarA, Cato minor 23.
worden sein. Und wenn Cicero sich vorher nichts oder nur einige Notizen
aufgeschrieben hat, wird er doch hinterher die Hauptsachen festgehalten
haben. Eines der Hauptargumente derer, die starke Überarbeitung annehmen,
ist der Zeitbezug: wenn er etwa in der vierten seinen Sohn dem Senate
empfiehlt, falls er der vis improborum, der Gewalttätigkeit der Bedenkenlosen,
erliegen, ein Opfer der geschürten invidia werden sollte, so denkt
man gewiß an eine Formulierung ex eventu (wenn freilich die Verbannung
auch noch nicht in Sicht war). Auch hier aber muß man vorsichtig
sein. Es wäre eine lockende, noch nicht in Angriff genommene Aufgabe,
die Prophezeiungen und Zukunftsbestimmungen bei den Römern, ihre
»Futurologie« zu untersuchen. Ciceros Weissagung über
Catilina im Jahre 65, er werde durch die Freisprechung für ein schlimmeres
Schicksal aufgespart, Vergils Hinweis auf den späteren Augustus zehn
Jahre vorher, Senecas Ausmalung von Neros Ermordung längere Zeit
vorher (falls die praetexta Octavia echt ist), um nur einige Beispiele
zu nennen, zeigen, wie eine feinfühlige politische Berechnung klarsichtig
die Möglichkeiten der Zukunft abtastet und trifft. Da Ciceros ganze
Vorsicht erkennen läßt, wie sehr er um die Gefahren der von
den Populären geschürten Verhaßtheit (invidia) wußte
und ihr vorbaute, steht die Annahme von Überarbeitungen aufgrund
anachronistischer Aussagen in einem Zeitraum von nur drei Jahren auf schwachen
Füßen.
Zwei Gründe sprechen dagegen, daß die Konzeptionen und Formulierungen
- Cicero hält gern an einmal gefundenen fest - wesentlich geändert
worden sind. Von den vier Reden sind zwei Senatsreden und zwei Volksreden.
Es ist ein besonderer Reiz bei der Lektüre zu beobachten, wie der
Unterschied des Hörerkreises für den Stil bestimmend war, wie
hier das politische Kalkül und die Fragen des Ranges, dort die emotionalen
Faktoren und gläubige Überzeugungen das Feld beherrschen. Diese
feinen Unterschiede hätte eine spätere Redaktion, der es im
wesentlichen auf Propaganda und Selbstdarstellung angekommen wäre,
kaum festgehalten. Und dasselbe gilt für die Verschiebung der Situationen.
Wie etwa bei Churchills Reden die sich verschiebende Situation bei vielfach
gleichem Inhalt der Rede neue Stimmung verleiht, so wandelt sich in den
Catilinarien der Aspekt und führt zu veränderten Formulierungen.
Die vorsichtige Verwendung etwa des Wortes emittere, »herauslassen«,
die Vorsicht bei dem Worte »Exil«, der Wert, der darauf gelegt
wird, daß man Catilina nicht gezwungen hat, sondern ihm einen
Rat gegeben hat, das alles wird unwichtig, nachdem die Verschwörung
durch klare Beweise entdeckt ist. Auch solche Nuancen aber spiegeln am
ehesten die Abfassung inmitten der Ereignisse. So können wir weiter
an eine gewisse Authentizität der Reden glauben.
Eine antike Rede hat fünf oder sechs Teile nach der Lehre der Rhetoren:
l. das prooemium, 2. die narratio, 3. die partitio, 4. die argumentatio,
5. die refutatio, 6. die conclusio, also Einführung, Tatbestandserzählung,
Einteilung, Beweisführung, Widerlegung, Schluß. Für jeden
dieser Teile gab es genaue Anweisungen.
Die Catilinarischen Reden sind meisterhafte Schöpfungen des geborenen
Redners und Politikers, in denen man spürt, daß die Ordnung
und das Gefüge einer Rede tausendmal geübt sind, daß sie
aber nur durchschimmern durch einen Bau, der genau den Notwendigkeiten
der Lage entspricht. In der ersten Rede, der wahren Invektive, fährt
Cicero mit dem berühmten quo usque tandem gegen Catilina los, der
eigentlich als hostis nach dem Beispiel der Vorfahren längst getötet
sein müßte. Seine Taten sind durch ihn, den Konsul, bekannt
bis hin auf die der letzten und vorletzten Nacht, hier steigert sich die
Rede zu neuen emotionalen Ausbrüchen. So wird der Tatbestand umrissen
(1,2,6-1,4,10). Darauf folgt in immer neuem Angriff und neuer Wendung
die Aufforderung, mit seinen Anhängern die Stadt zu verlassen (1,5,11-13
Anfang). >Doch nicht etwa in die Verbannung?< läßt er
Catilina fragen. Non iubeo, sed, si me consulis, suadeo. Jeder haßt
ihn in der Stadt wegen seiner Untaten. Unter dem neuen Gesichtspunkt wird
Weiteres aus dem Leben öffentlich preisgegeben. Und was ist gar jetzt
sein Leben nach den Erfahrungen, die er eben im Senat machen mußte,
wo alles ihn schweigend verdammt! Mit Mitleid ist das im gewechselten
Ton angefügt, und es wird schließlich gesteigert in einer Personifizierung
des Vaterlandes, das sich den Bitten des Konsuls anschließt. Hat
er sich nicht selbst, als er freiwillige Haft anbot, als Verbrecher angesehen?
(l, 5, 13 Mitte - l, 8, 20 Anfang). Mag man bis hierher eine argumentatio
sehen, so folgt eine Art refutatio. Ausgehend von dem fingierten Einwurf
Catilinas, er solle doch durch den Senat die Verbannung beschließen
lassen -und Catilina und Cicero wußten, daß bei der Lage der
Dinge der Senat sich zu einem solchen Beschluß noch nicht zusammenfinden
würde , wird das Thema invidia mit großer Virtuosität
nach allen Seiten gewendet, immer wieder von dem Leitmotiv gestützt,
er solle doch mit seinem Anhang die Stadt verlassen, und schließlich
wieder zu einer personificatio der res publica zugespitzt. Die res publica
würde sich beschweren, daß er Catilina nicht nur aus der Stadt
herausläßt, sondern sogar auf sie loshetzt, wenn er ihn entkommen
läßt, statt ihn zu strafen. Dagegen Ciceros Gründe: die
Verschwörung soll von keinem mehr geleugnet werden können, ehe
er gegen Catilina vorgeht, und es kommt jetzt alles darauf an, daß
sich die Geister scheiden, indem Catilina mit seinem Anhang aus der Stadt
verschwindet. Der Schluß bringt die Aufforderung an Catilina, den
Krieg zu beginnen, vor dem Jupiter Stator die Stadt schützen wird.
Die Rede ist eine moralische Vernichtung, Ausdruck der Sicherheit des
Konsuls, der wußte, daß Catilina von der Verschwörung
nicht mehr zurückkonnte, und zugleich die überzeugende Darlegung
der Gründe seiner Vorsicht: noch immer hatte er keine stichhaltigen
Beweise in Händen und sah doch den Staat so bedroht, daß die
unheimliche Anwesenheit der Verschwörer in der Stadt ein Ende haben
mußte.
Catilina verließ zwar in der Nacht die Stadt, ließ aber die
gefährlichen Mitverschworenen in ihren Mauern.
Das mindert die Freude in der zweiten Rede. Sie mußte einesteils
der Angst, andernteils der Verhetzung des Volkes, das noch nicht deutlich
von Catilina abgerückt war und dessen Stimmung man gegen das »tyrannische«
Verfahren des Konsuls aufreizte, im Sinne Ciceros entgegenwirken. Nach
einem triumphalen Anfang und vor dem tröstlichen Schluß ist
die Rede zweigeteilt. Der erste Teil (2, 2, 3 bis 2, 7, 16) ist seinerseits
zwiefach angelegt. Im ersten Stück erklärt er denen, die Strafe
statt Herauslassen gewünscht hätten, warum er diesen Weg gewählt
hat: nach einer Bestrafung Catilinas von invidia gehindert, hätte
er gegen die übrigen Verschwörer nicht vorgehen können.
Sie aber sind das eigentliche Verderben des Staates. Kein äußerer
Feind kann Rom zerstören, der Feind sitzt drinnen: mit Ausschweifung,
Verkehrtheit, Verbrechen ist zu kämpfen. Ironisch werden im zweiten
Stück die abgefertigt, die den Vorwurf erheben, daß Cicero
Catilina ins Exil gejagt habe. Hier berichtet er, was in der gestrigen
Senatssitzung geschehen war. Wenn man sagt, Catilina werde ins Exil gehen,
und damit böses Blut macht, so wird die heikle Lage eines Staatsretters
recht deutlich: nähme Catilina Abstand von seinen Plänen, so
stünde er unschuldig da, und er, der Konsul, wäre der verhaßte
Tyrann. Aber in drei Tagen wird man hören, daß er unter den
Waffen steht. Mag man bis dahin lieber wünschen, daß er ins
Exil geht, statt sich darüber klagend Gedanken zu machen. Der zweite
Teil aber zergliedert satirisch-karikierend die gefährlicheren, in
der Stadt verbliebenen Verschwörer. Hart wird jeder Gruppe das Heilmittel
genannt, das ihr ansteht. Die wirksame Darstellung konnte noch in der
Französischen Revolution imitiert werden, als es galt, die Ungefährlichkeit
einer Verschwörung darzulegen. Cicero hat es hier nicht mit der sozialen
Frage zu tun, sondern mit Hochverrätern, deren selbstverschuldetes
Elend - Arbeit und Brot selbst ohne Arbeit wären für alle dagewesen
- keinen ausreichenden Grund bietet, das Gemeinwesen zu zerstören.
Es muß noch viel gesunder Sinn im römischen Volk gewesen sein,
daß es so auf menschliche Werte angesprochen werden konnte. Wirklich
aber schlug die Stimmung des Volkes erst nach der dritten Rede um, als
kein Zweifel mehr bestand, daß es sich um eine große Verschwörung
handelte und daß der Plan, die Stadt anzuzünden, auch den Ärmsten
treffen würde. Was er tröstlich am Schluß der zweiten
versprach, er werde die Verschwörung unblutig niederschlagen, war
erfüllt: die Häupter waren wie durch ein Wunder ergriffen. Hochgefühl
und Stolz erfüllen das Prooemium, das nach kurzer Ankündigung
in die Erzählung von der Festnahme der Allobroger und dem Geständnis
der Belasteten übergeht. Jetzt wird das ominöse Wort »herauswerfen«
für die Entfernung Catilinas nicht vermieden. Die Situation hat sich
geändert. Es kann das Bekenntnis gewagt werden, daß er gehofft
hatte, sein Anhang werde die Stadt mit ihm verlassen, daß er sich
aber darin getäuscht habe. Die Erzählung der Ereignisse trägt
gegenüber der Sallustischen Reduzierung auf das historisch Erhebliche
den Charakter des frisch Erlebten, wenn auch gewisse Hintergründe
des Spiels mit den Gesandten der Allobroger zurücktreten. Geflissentlich
werden die Pläne der Verschwörer, vor allem das Anzünden
der Stadt, hervorgehoben. Die narratio schließt (2, 6,13 Mitte-2,
7,15) mit dem Bericht des senatusconsultum ab, wobei das Erstmalige des
Beschlusses einer supplicatio zu Ehren Ciceros gebührend herausgestrichen
wird. Das Folgende mag man als tractatio ansehen. Jetzt erscheint Catilina
als der eigentlich Gefährliche und seine Vertreibung als die vorausschauende
Tat;
denn die Verschwörer in der Stadt - es folgt eine Karikatur dieser
Typen - waren ohne jenen ungefährlich. Und deshalb konnten sie so
entlarvt werden, daß die Verschwörung wie ein ertappter Diebstahl
im Privathaus offen zutage liegt. Wäre Catilina in der Stadt geblieben,
wäre es ohne Kampf nicht abgegangen. Bei allem aber standen ihm die
Götter zur Seite. Nicht sein persönliches Verdienst ist es,
sondern die Götter wollten die Stadt retten. Kann jemand daran zweifeln,
wenn er sieht, daß die auf Anweisung der etruskischen Leberschauer
im Jahre 65 gelobte große Jupiterstatue gerade in dem Augenblick
als Unterpfand des wiedergewonnenen Götterfriedens aufgestellt wurde,
als die gefaßten Verschwörer in den Tempel der Concordia geführt
wurden? So hätte Cicero nicht vor dem Senat die im Volke noch lebendige
religio angesprochen.
Der Rest ist noch nicht eine conclusio im eigentlichen Sinne, aber das
Schlußmotiv, die Aufforderung zum Feiern der Rettung, umschließt
schon die beiden weiteren Grundgedanken, daß nämlich im Vergleich
zu den anderen Tumulten die Niederwerfung der Verschwörung unblutig
verlaufen ist und daß jetzt die Reihe am Volk sei, ihn zu schützen,
wenn die inneren Feinde, wie er voraussieht, sich gegen ihn wenden. Wer
würde sich zum Schützer des Volkes aufwerfen, wenn er nicht
im Gedächtnis, in der memoria der Menschen, einen sicheren Schutz
hätte?
Die letzte Rede ist die abgewogenste und entschiedenste. Jedes Wort ist
geladen mit Verantwortung. Gerade darum nimmt man vielfach an, daß
Cicero am Wortlaut besonders geändert oder sie ganz neu geschaffen
hat, so wie er im Jahre 60 wünschte, geredet zu haben.
Die Zusatze zur gehaltenen Rede sondert scharfsinnig H. Fuchs, in: Hermes
87, 1959, S. 466 ff.
Feste Handhaben fehlen. Daß aber Cicero eine Debatte beherrschte,
sollte man ihm zutrauen. Nach der Rede wußten auch seine Freunde
nicht, was er eigentlich wollte, ob lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.
Die Rede scheint Indes zu zeigen, daß er dieses sicher wollte: erstens,
dem Senat beide Entscheidungen offen halten, und zweitens, einen sofortigen
Beschluß erzwingen. Darum kann der Vertagungsantrag, der Cicero
gefährlich schien, kaum auf die Rede gefolgt sein, vielmehr ist diese
Rede die Antwort darauf, ohne daß der Name des Antragstellers eines
Antrages zur Tagesordnung genannt wird.
Offenbar greift Cicero, bevor die Befragung zu Ende geführt ist,
ein, weil er sieht, daß nach Caesars Rede die Senatoren eingeschüchtert
sind und nicht mehr sagen, was sie wirklich denken. Die Sorge um den Konsul
mochte dabei mitspielen. Davon geht Cicero aus. Wenn sich auch seit Beginn
des Konsulates alle Angriffe auf ihn richteten, so will er doch, um das
Höchste zu retten, alles erleiden (4, l, l f.). Darum der dringende
Appell an die Senatoren, keine Rücksicht auf ihn zu nehmen, auf ihn,
der bereit ist, sogar den Tod zu erleiden - kann er für einen Konsul
zu früh kommen, für einen Weisen beklagenswert sein? -, auch
wenn er gerührt ist von den Bitten der Angehörigen und Freunde
(4, 2, 3). Ein unerhörtes Verbrechen ist geschehen. Wie der Senat
darüber urteilt, ist zwei Tage vorher deutlich zum Ausdruck gekommen.
Aber er bringt die Sache neu vor, damit der Senat über das Geschehene
ausdrücklich urteile und die Strafe festsetze. Er als Konsul muß
vorausschicken, daß die Seuche der Verschwörung so weit, bis
über die Alpen und in die Provinzen (z. B. Spanien), gedrungen ist,
daß jedes Zögern verhängnisvoll wird. Welche Strafe auch
beschlossen wird, sie muß schnell verhängt werden (4,2,4-4,3,6).
Folgerichtig wird nach Entwicklung seiner und der allgemeinen Lage das
Strafmaß diskutiert, wie es die beiden Anträge formuliert hatten.
Die Todesstrafe, die Silanus gefordert hatte, wird nur kurz berührt,
alles kommt vielmehr darauf an, den Antrag Caesars auf lebenslängliche
Haft als ebensoschwer zu interpretieren. So hatte Caesar schon argumentiert,
aber offensichtlich nicht ohne Hintergedanken: Caesar scheute das Endgültige,
und wie man ihn kannte, würde er mit der Zeit Mittel und Wege finden,
das Los der alten Spießgesellen zu erleichtern. Cicero unterstreicht
die Härte der einzelnen von Caesar vorgeschlagenen Strafmaßnahmen
und läßt zugleich unmißverständlich durchblicken,
worauf alles ankam, daß er selber die Auswahl der Städte übernehmen
wird, in denen die Verschwörer in sichere Verwahrung genommen werden
(4, 4, 7 f.). Folgt man dem Antrag des Silanus, wird der Konsul stärkeren
Angriffen ausgesetzt sein, folgt man Caesar, geringeren, da Caesar der
Antragsteller war. Aber darauf soll keine Rücksicht genommen werden.
Denn in Caesar hat man ja, im Unterschied zu den verantwortungslosen Populären,
den wahren Staatsmann. Seine Meinung ist das Unterpfand für wahre
Staatsgesinnung. Einige, die als populär gelten wollen, sind bei
der Sitzung nicht erschienen, weil sie nicht über das Leben römischer
Bürger abstimmen wollen. Caesar aber hat zwei Tage vorher römische
Bürger mit festnehmen lassen, er hat dem Konsul ein Dankfest mit
beschlossen, er hat am Vortage mit hohen Belohnungen die geehrt, die Anzeige
gegen die Verschwörer erstattet haben. Das zeigt, wie hart ein so
milder Mensch wie Caesar über die Verschwörung und ihre Urheber
urteilt (4,5,10 bis 4,6,11). Dokumentarisch hält Cicero wieder fest
und interpretiert in seinem Sinne, was für Caesar Taktik gewesen
war.
Darum wird Cicero, im Falle daß der Senat sich Caesar anschließt,
in diesem einen Bundesgenossen haben, der dem Volke lieb ist. Folgt er
dem Antrag des Silanus, so wird man von dem Vorwurf der Grausamkeit frei
sein. Mit höchstem Pathos und unter Verwendung der üblichen
Topoi werden die furchtbaren Auswirkungen der Pläne der Verschworenen
ausgemalt, um zu zeigen, daß in diesem Falle Milde Grausamkeit wäre.
Der Punkt, wo Strenge notwendig ist, ist erreicht (4, 6, 12 f.). Seneca
in seiner Schrift an Nero Über die Güte (Reclams ÜB Nr.
8385/86) wird diese Amphibolie von Grausamkeit und Milde in anderem Aspekt,
aber im gleichen Sinne pointiert formulieren (1,2,2): nam tarn omnibus
ignoscere crudelitas quam nulli.
Wenn Cicero zu dieser Zeit die sogleich nach der Hinrichtung einsetzenden
Widerstände gekannt hätte, hätte er vielleicht nicht ganz
so zuversichtlich gesprochen, wie das Weitere klingt, wenngleich diese
Zuversicht von der Stunde gefordert war. Denn er wendet sich jetzt gegen
die ängstlichen Naturen, die befürchten, man könne strengste
Maßnahmen nicht durchführen. Im Gegenteil, in diesem konkreten
Fall hat sich die so erwünschte Einigkeit aller Stände gebildet,
wenn sie dauerte, eine Garantie für die ewige Dauer des Staates.
Gewiß, man hat versucht, die unteren Schichten zur Befreiung der
Verhafteten aufzuwiegeln, aber bis zu den Freigelassenen, bis zu den Sklaven
sind alle an einem interessiert: an der Ruhe, in der allein das Leben
gedeiht (4,7,14-4,9,18 Anfang). So kann er den Senat zum Schluß,
wie es Sache des Konsuls ist, in einem zusammenfassenden Appell an seine
Pflicht erinnern. Ähnliches in Zukunft zu verhindern. Ein Anhängsel
ist es, wenn er noch einige Worte über sich hinzufügt (wirklich
ein späteres Anhängsel?): ihn wird es nicht reuen, sich so viel
Feinde gemacht zu haben, wie es Verschwörer gibt, und es wird ihm
unter den Rettern des Vaterlandes ein Platz bleiben. Können die großen
Sieger über fremde Völker diese entweder vernichten oder sie
sich zu dankbaren Freunden machen, so ist der Besieger von Mitbürgern
zu ewigem Krieg gegen sie verdammt, dem aber die Eintracht aller Guten
getrost ins Auge sehen kann. So bittet er um dauerndes Gedenken an seine
Tat, empfiehlt seinen Sohn und betont noch einmal das Gewicht der Entscheidung.
Nicht Ciceros Rede gab den Ausschlag, sondern die Catos, aber doch wohl
in seinem Sinne.
Das dramatische Geschehen zeigt die ganze Problematik von Recht und Gerechtigkeit.
Wie steht es mit Recht und Schuld? Die einen sagen, man sähe das
seltsame Schauspiel, wie hier ein Staat über der Wahrung der Verfassung
fast zugrunde gegangen wäre, andere meinen, Cicero habe das Recht
verletzt. Man muß dabei, was hier nicht ausgeführt werden kann,
die ganze Entwicklung seit den Gracchen im Blick haben, das Aufsteigen
der großen Machtnaturen, das Brüchigwerden der staatstragenden
Werte, den wachsenden Egoismus und die Laxheit im Moralischen. Zerstörung
der alten Autorität, eigene selbstherrliche Macht wollten auch Crassus
und Caesar, die im Hintergrunde standen, aber hier wagte sich gescheiterter
Ehrgeiz auf die Bahn des Verbrechens. Es kann keine Rede davon sein, daß,
wie man ihm vorwarf, Cicero Catilina in die Verschwörung getrieben
habe. Er wußte durch Verrat, was geplant war, und hatte die Bestätigung
darin, daß Catilina zum festgesetzten Zeitpunkt ins Lager des Manlius
ging. Die Konsuln hatten die Vollmacht des Ausnahmezustandes. Die Gesetzmäßigkeit
dieses Mittels wurde von den Popularen bestritten, aber die exempla der
früheren Zeiten hätten Cicero ein früheres Eingreifen gestattet,
wenn er nicht gewußt hätte, daß sich dies in dieser Lage
politisch nicht hätte durchsetzen lassen. Er wollte dokumentarische
Beweise haben. Manlius und Catilina waren zu hostes erklärt worden.
Die Briefe der Verschwörer bewiesen, daß sie mit hostes populi
Romani im Komplott waren und damit das gleiche Schicksal teilten; Der
Konsul weist mit Recht darauf hin, daß es sich nicht mehr um Bürger
handelt, denen die provocatio ad populum zustand. Er will aber dennoch
die Zustimmung des Senats, für ihn die Verkörperung der res
publica, zur Bestrafung und dessen Urteil über die Tat. Er will die
Öffentlichkeit in ihrem Urteil stärken und sichern. Nachdem
der Senat gesprochen hat, vollstreckt er als Konsul mit der Vollmacht
des Notstandsrechtes das Urteil gegen die hostes populi Romani. Als Clodius
sein Gesetz einbrachte, das den mit rückwirkender Kraft verurteilte,
der einen römischen Bürger ohne Verfahren getötet hätte,
war die Verlogenheit der Argumentation mit Händen zu greifen. Cicero
hat sich in hartem Ringen den Spruch gegen Hochverrat und Anarchie erkämpft
und hat exemplarisch und das geht nun nicht nur die Rechtmäßigkeit,
sondern die Gerechtigkeit an und wortgewaltig dargetan, daß
der nicht geduldet werden kann, der das Leben und die Anstrengungen des
Gemeinwesens zunichte machen will. In einer Zeit der Angst und Laxheit
war das mehr als Ausführung von Amtspflichten. Es war eine Tat letztlich
der Besinnung auf das Wesen, eine philosophische Tat. Der platonische
Gedanke, der in der Folge in reicher Fülle entwickelt wurde, daß
der Tyrann nicht nur das unglücklichste aller Wesen, sondern auch
das gemeingefährlichste sei, steht hinter den Entscheidungen Ciceros.
Ihm ist wie den meisten Zeitgenossen der Gedanke, daß man Untertan
oder einem fremden Willen ohne eigene Zustimmung unterworfen sein könne,
unvorstellbar. Das Prädikat optimus consul schien Cicero mit Recht
zu wenig (vgl. Ad Atticum 12, 21, l).
Sallust hat ihn später mit diesem kargen Lob bedacht, weil er die
größeren Zusammenhänge, die Antagonie Caesar -Cato darzustellen
hatte. Für Cicero ging es zunächst darum, einen Anschlag abzuwehren.
Letzte soziologische Ursachen zu erkennen und zu beseitigen stand nicht
in seiner Macht und war nicht seine Aufgabe. Sicher aber sah er tiefer
als viele moderne Historiker, daß es sich nicht nur um ein organisatorisches,
sondern um ein moralisches Problem handelte. Hier hat er mit all seinen
Kräften sich für den freien Staat und die gemeinschafttragende
Gesittung eingesetzt.
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