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Meister Eckehart
Lebensdaten
Seite 2

Autor: Eckhart Triebel (gekürzte Fassung)

1322
Im Frühsommer erhält Eckhart, zusammen mit einem anderen Generalvikar, den Auftrag, das Dominikanerinnenkloster Unterlinden in Colmar zu visitieren. Dies ist die letzte Amtshandlung als Generalvikar in Straßburg, von der wir wissen.
Im Dokument heißt es, sie seien erst nach Pfingsten ernannt worden. Also war es seine erste Amtshandlung mit disziplinären Anordnungen und seine letzte. Aus der Zeit seines Aufenthaltes in Straßburg sind zwei Besuche in Frauenklöstern bezeugt: Katharinental und Ötenbach.
Die vorangegangene Darstellung der damaligen Situation sollte die prekäre Lage der Seelsorge der Mendikanten in Straßburg und Südwestdeutschland klarstellen. Die Angriffe der Weltgeistlichkeit sind nicht zu bestreiten. Daß diese sich auch gegen den mit der Visitation der Frauenkonvente betrauten Vikar des Generalmagisters richten mußten und daß man dabei die Form seiner Predigten als willkommenes Ziel heraussuchte, kann sehr stark vermutet werden, was eigentlich schon aus der zitierten Äußerung Eckharts hervorgeht. Es ist nicht auszuschließen, daß man in Straßburg bereits damals Material gegen ihn gesammelt hat, das später so verhängnisvolle Folgen zeitigte. Die Ordensleitung hat es jedoch wohl auch seiner Tätigkeit zugeschrieben, daß dort schließlich in weitem Maße die Frauenseelsorge gesichert werden konnte.
Es sei daran erinnert, daß in diesen Jahren der Armutsstreit tobte, der nicht nur den franziskanischen Orden, sondern mit ihm die Kirche zu zerreißen drohte. Das franziskanische Generalkapitel zu Perugia i. J. 1322 erklärte einmütig als gesunde katholische Lehre, daß Christus und die Apostel kein Eigentum besessen haben. Diese Erklärung wurde von Papst Johannes XXII. schlichtweg als häretisch erklärt - in der Konstitution vom 12. Nov. 1323 'Cum inter nonnullos' - und wer sie vertrat inquisitorisch verfolgt.
Meister Eckhart lebte, solange er sich in Straßburg aufhielt, auf einer Baustelle. Seine Brüder hatten sich 1307 dazu entschlossen, ihre Klosterkirche in großem Stile umzubauen. Der Baulärm drang in sein Arbeitszimmer und er konnte die Zimmerleute bei ihrer Arbeit beobachten, wie sie die Gerüste aufstellten oder den Dachstuhl aufrichteten. Überraschend häufig griff Eckhart das lebensnahe Motiv der Zimmerleute in seinen Predigten auf (6, 17, 38, 47, 50 und 61). Solange das hohe Dach der Klosterkirche noch nicht den Blick versperrte, konnte er wohl direkt hinüber zum Münster schauen. Dort ging es zur selben Zeit noch lebhafter zu, da man eben dabei war, das Westwerk der Bischofskirche unter der Bauleitung von Erwin von Steinbach fertigzustellen. 1318 setzte man das prachtvolle Rosenfenster ein.


1323

Frühestens 1323, wahrscheinlicher 1324, wird er vom Ordensgeneral wieder zum Generalstudium der Dominikaner nach Köln geschickt. Er nimmt dort als lector primarius den einzigen theologischen Lehrstuhl wahr, den vor ihm u.a. Albertus Magnus innegehabt hatte. Neben seiner Lehrtätigkeit pflegt er zu predigen und die Cura monialium bei den Dominikanerinnen in St. Gertrud, den Zisterzienserinnen in St. Mariengarten und den Benediktinerinnen in St. Machabaeorum auszuüben.

1325

Aufgrund von Mißständen im Orden ernennt Johannes XXII. am 1. August (nach Rücksprache mit dem Ordensgeneral) zwei Visitatoren, Benedict von Como und Nikolaus von Straßburg, letzterer selbst Prediger und mit der Seelsorge befaßt sowie Verfasser einer "Summa", die der Naturphilosophie und der Ethik gewidmet ist und als enzyklopädische Kompilation Lehrzwecken diente.

1326

Nikolaus macht sich auch sofort ans Werk und sorgt wohl dafür, daß der Provinzial der Teutonia, Heinrich von Grüningen durch das Generalkapitel des Jahres seines Amtes enthoben und durch Heinrich de Cigno, der seine Position unterstützt, ersetzt wird. Sozusagen als "Gegenmaßnahme" werden Nikolaus Auszüge aus Eckharts "Trostbüchlein" und seinen Predigten als häresieverdächtig vorgelegt, die er prüfen soll. Nikolaus prüft und spricht Eckhart von allen Verdächtigungen frei, was aber nicht mehr Rechtswirksamkeit besitzt als eine gutachterliche Stellungnahme.
Am 5. April erläßt der Erzbischof Heinrich II. von Virneburg (1306 - 1332) eine Anordnung an die Obrigkeit der Stadt Köln, alle der Häresie verdächtigen Personen zu ergreifen und seiner Gerichtsbarkeit auszuliefern. Er hat sich während seiner ganzen langen Amtszeit als Ketzerhammer ausgezeichnet. Erst im Jahr zuvor, 1325, wurde eine größere Anzahl Begarden verurteilt, verbrannt oder im Rhein ertränkt.
Augenscheinlich ermutigt das die wohl ordensinternen Gegner, jetzt nicht nur gegen Eckhart vorzugehen, sondern auch Nikolaus selbst anzuzeigen. Da beide ihre Gegner nicht beim Namen nennen, sondern sie nur als emuli (Neider, Mißgünstige) bezeichnen, kann davon ausgegangen werden, daß die "Hintermänner" zu dem damaligen Zeitpunkt allen Beteiligten durchaus bekannt waren. Als Ankläger erscheinen Hermann de Summo und Wilhelm von Nidecke, die als notorische Intriganten, Zuträger, Falschzeugen und Verleumder stadtbekannt waren. Aufgrund deren Anzeigen eröffnete der Erzbischof das Verfahren gegen Eckhart, was ihm wohl gelegen kam, da er anscheinend ein starkes Interesse an dessen Verurteilung hatte. Der Grund, warum Heinrich gegen Eckhart vorging, war einfach: er brauchte Geld.
Auf der Frühjahrssynode von 1326 geht es um die Finanzen der Diözese. Papst Johannes hat dem Erzbischof zur Minderung der ungeheuren Schuldenlast Kölns die Erlaubnis erteilt, von den Kirchen und Klöstern seiner Kirchenprovinz ein mäßiges Subsidium zu erheben, in ihnen während zweier Jahre Visitationen zu halten und dafür die Gebühren zu kassieren. Er bemüht sich in Verhandlungen mit dem Domkapitel um die Zustimmung des Klerus. Diese erhält er erst, nachdem er große Zugeständnisse gemacht hat: Die Zollfreiheit von Kirchen und Klöstern; die Geld- und Dienstforderungen der erzbischöflichen Amtmänner und schließlich die Betätigung der Bettelorden in der Seelsorge müss er einschränken.
Domkapitel, Prälaten, Kapitel und Klöster in Stadt und Diözese setzen sogar durch, daß Heinrich nicht nur den Bettelmönchen keine neue Privilegien verleiht, sondern sogar die alten in Bezug auf Predigt und Beichte widerruft.
Heinrich braucht also nur noch einen Anlaß, gegen die Dominikaner vorzugehen, da sie diejenigen sind, die am meisten von der Seelsorge profitieren und dazu kommen ihm die ordensinternen Streitigkeiten gerade recht. Die Synode fand am 10. Februar statt. Einige Zeit später - der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt - wird das Verfahren gegen Eckhart eröffnet.  Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Inquisitionsprozeß, der von Anfang an darauf angelegt war, Eckhart als Häretiker zu überführen. Zwar gelingt es ihm, ihn zu diskreditieren (und vielleicht auch mitschuldig an seinem Tod zu sein), aber er hat die Rechnung ohne den Papst und die Macht des Ordens gemacht. Bis zu seinem eigenen Tod (1332) gelingt es ihm nicht, den Bettelorden die Seelsorge zu entziehen - im Gegenteil: gerade aus dem Zeitraum von 1320-1340 sind die meisten, nämlich 34, dominikanischen Seelsorger namentlich bekannt.

26. September 1326
Im Verlauf des Herbstes kommt es zu mehreren Untersuchungsverhandlungen, in denen er sich zu über hundert seitens der Inquisitoren inkriminierten Sätzen äußert, die sie in zwei Listen zusammenfassten. Davon entstammen 49 (48) aus den lateinischen Werken, dem Liber benedictus deus und den deutschen Predigten und 59 sind Auszüge aus den Predigten. In seiner E r k l ä r u n g bestreitet er die Rechtmäßigkeit des Verfahrens:
"Erstens gebe ich vor Euch Kommissaren Meister Reinher von Friesland, Doktor der Theologie, und Bruder Petrus de Estate, neuerlich Kustos der Minderbrüder, folgende öffentliche Erklärung ab: Gemäß der Freiheit und den Privilegien unseres Ordens bin ich nicht gehalten, vor Euch zu erscheinen noch auf die Vorwürfe zu antworten, zumal ich nie der Häresie beschuldigt worden bin und niemals im Rufe der Häresie gestanden habe, wofür mein ganzes Leben und meine Lehre Zeugnis geben, und damit stehe ich im Einklang mit der Ansicht meiner Brüder des ganzen Ordens und des Volkes beiderlei Geschlechts im gesamten Umkreis der Ordensnation. - Daraus erhellt zweitens, daß der Auftrag, der Euch vom ehrwürdigen Vater, dem Herrn Erzbischof von Köln dessen Leben Gott erhalten möge, erteilt wurde, keinerlei Rechtskraft hat, entstammt er doch verleumderischen Einflüsterungen, einer üblen Wurzel und einem üblen Baum. Hätte ich geringeren Ruf beim Volke und minderen Eifer für die Gerechtigkeit, so wäre gewißlich nichts dergleichen von meinen Neidern gegen mich versucht worden. Indessen kommt es mir zu, dies geduldig zu tragen, denn 'Selig sind die um der Gerechtigkeit willen leiden' und 'Gott züchtigt einen jeglichen Sohn, den er annimmt', nach den Worten des Apostels Paulus, auf daß ich mit Recht mit dem Psalmisten sage: 'Ich bin auf Züchtigung gefaßt."
Er schließt mit den berühmten Sätzen:
"Irren kann ich, aber nicht ein Häretiker sein. Denn das erste betrifft den Verstand, das zweite aber den Willen"

Er bekennt sich zu den Sätzen und weist dann darauf hin:
 "Es ist somit offenbar, daß in jedem der angeführten Sätze - die ich tatsächlich alle geschrieben und geäußert zu haben bekenne -, daß in einem jeden davon, sage ich, die Wahrheit und der Grund der Wahrheit ersichtlich wird, wie ich oben dargelegt habe. Es ergibt sich aber auch entweder die wirkliche Bosheit oder die gröbliche Unwissenheit meiner Widersacher, die in ihren grobsinnlichen Vorstellungen Göttliches, Hohes, Unkörperhaftes zu beurteilen sich unterfangen, im Gegensatz zu dem Worte des Boethius, De Trinitate: 'In göttlichen Dingen gilt es geistig zu denken und nicht zu bildhaftem Werk der Phantasie herabzusinken.'
Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich für dies oder für sonst etwas, was ich in den einzelnen Kommentaren über die verschiedenen Bücher der Schrift geschrieben habe, oder für beliebiges aus dem vielen andern mich vor Euch oder irgend jemand anderem als dem Papst oder der Pariser Universität zu verantworten hätte, es sei denn, daß es etwa, was ferne sei, den Glauben anginge, zu dem ich mich allzeit bekenne. Dennoch wollte ich, gleichsam als Werk der Übergebühr, jedoch unter Protest wegen der Freiheit meines Ordens, vor Euch diese Dinge aus freien Stücken darlegen, um nicht den Anschein zu erwecken, als ergriffe ich die Flucht vor dem, was mir fälschlich zugemutet wird"
In einem Notandum bemerkt er noch: 
"Zum Schluß möchte ich bemerken: Wie in jedem einzelnen der Sätze, die ich gepredigt, gelehrt und geschrieben habe, die Unwissenheit und Beschränktheit derer zum Vorschein kommt, die solches zu entstellen trachten, so erhellt auch aus den obigen Erklärungen die Wahrheit dessen,was ich gesagt und geschrieben habe.
Der Irrtum der Gegner liegt zunächst darin, daß sie alles, was sie nicht verstehen, für verkehrt halten und wiederum das Verkehrte für eine Ketzerei - während doch nur das hartnäckige Festhalten an einem Irrtum die Ketzerei und den Ketzer ausmacht, wie das Recht und die Lehrer sagen
- zweitens, daß sie, mit dem Anspruch, als 'Inquisitoren gegen die Häresie' zu gelten, sich an meine Schriften heranmachen und Dinge beanstanden, die ganz und gar natürlich sind
- drittens, daß sie als Ketzereien bekritteln, was der hl. Thomas ganz offen in den Lösungen zu gewissen Beweisgängen ausführt - die sie freilich nicht kennen oder nicht in Erinnerung haben, so über die Unterscheidung und den Begriff der Univoca, Aequivoca, Analoga und ähnliches
- viertens, ...
- fünftens, ... desgleichen, indem sie meinen, es gebe für Gott zweierlei 'Jetzt' der Ewigkeit, eines, in dem er sei, ein anderes, in dem er schaffe, unbeschadet der Wahrheit, daß die Welt in der Zeit geschaffen ist; denn sie wissen nicht, was Augustinus über Gott sagt: 'Alles Morgige und darüber, alles Gestrige und zurück wirkst du heute, hast du heute gewirkt. Was kann ich dafür, wenn einer das nicht versteht?'
- sechstens, daß sie selbst in ihrer Kritik gewisse falsche, häretische Ansichten aufstellen, z. B. daß der Mensch nicht könne mit Gott geeint werden, im Widerspruch mit der Lehre Christi und des Evangeliums. Joh. 17: 'Du Vater, in mir und ich in dir, auf daß auch sie in uns eins seien' -
- siebentens, ...
- achtens, ...
Das möge für jetzt genügen!"

Eckhart bemerkt nicht, daß seine Einlassung niemanden interessiert. Seine Gelehrsamkeit und Würde verblasst vor der klaren Vorgabe des Erzbischofs an die Inquisitoren: "Seht zu, daß ihr ihn verurteilt bekommt. Wenn dieser Magister von der Bildfläche verschwindet, haben wir gute Argumente. Und dann kann ich euch auch vielleicht bezahlen!"
 Danach wird dem Erzbischof eine dritte Liste vorgelegt, die sich teilweise rekonstruieren läßt.
Der Verhandlung vom 26. September, worauf sich die Soester Dokumente beziehen, gingen mindestens zwei Gerichtssitzungen voraus: eine erste, in der die Anklageschrift bekannt gemacht wird und die erste Zeugenvernehmung stattfindet, und eine zweite, in der sich aus der Beweisaufnahme eine schriftliche Liste von Artikeln ergibt, die dem Angeklagten mit der Festsetzung einer Einlassungsfrist zum 26. September 1326 übergeben wird. Erst dann kommt eine dritte Verhandlung am 26. September, an der Eckhart die 1. Liste beantwortet. Im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme bekommt er eine weitere Liste mit der entsprechenden Einlassungsfrist. Es folgt eine vierte Verhandlung, in der er zur II. Liste Stellung nimmt. Das Soester Dokument setzt also wenigstens vier bis fünf Gerichtssitzungen voraus, die sich bis zum Datum von Eckharts Appellation an den Apostolischen Stuhl (24. Januar 1327) fast verdoppeln mußten, wissen wir doch, daß er in der Zwischenzeit eine dritte und vielleicht noch eine vierte Liste zur Beantwortung bekam.

1327
Inzwischen war auch gegen Nikolaus von Straßburg ein Verfahren eingeleitet worden, weshalb dieser am 14. Januar vor dem Inquisitionsgericht erscheint, gegen die Vorladung Einspruch erhebt und an den hl. Stuhl appelliert. Dies wiederholt er am nächsten Tag in der Wohnung des Kommissars Reinher Friso und vor dem Kommissar Albert von Mailand im Konvent der Franziskaner.
Eckhart, genervt von den ständigen Vorladungen, dem immer neuen Hinterfragen von Aussagen, die er den Inquisitoren schon mehrfach erklärt hat, beschließt offensiv zu werden. Am 24. Januar läßt er vor den beiden Untersuchungsrichtern eine Appellation verlesen, die er in seinem und dem Namen seines Ordens begründet, und fordert eine Entscheidung des Papstes Johannes XXII. Er will sich vor ihm in Avignon verantworten. Gleichzeitig geht er an die Öffentlichkeit. Im Anschluß an eine Predigt in der Dominikanerkirche läßt er von seinem Mitbruder Konrad von Halberstadt am 13. Februar eine Protestatio auf Latein verlesen, die er ins Deutsche übersetzt:
"Ich, Meister Eckhart, Doktor der heiligen Theologie, erkläre, Gott zum Zeugen anrufend, vor allem, daß ich jeglichen Irrtum im Glauben und jede Abirrung im Lebenswandel immer, so viel es mir möglich war, verabscheut habe, da Irrtümer dieser Art meinem akademischen Status und Mönchsstand widerstritten hätten und noch widerstreiten. Aus diesem Grunde widerrufe ich, sofern sich in dieser Hinsicht etwas Irrtümliches finden sollte, was ich geschrieben, gesprochen oder gepredigt hätte, privat oder öffentlich, wo und wann auch immer, unmittelbar oder mittelbar, sei es aus schlechter Einsicht oder verkehrten Sinnes: das widerrufe ich hier öffentlich und vor Euch allen und jeglichem, die gegenwärtig hier versammelt sind, weil ich dieses von nun an als nicht gesagt oder geschrieben betrachtet haben will, besonders aber auch, weil ich vernehme, daß man mich übel verstanden hat: so, als hätte ich gepredigt, mein kleiner Finger habe alles geschaffen. Das habe ich weder gemeint noch gesagt, wie die Worte lauten, sondern ich habe es von den Fingern des Knaben Jesu gesagt. Und dann, ein Etwas sei in der Seele, um dessentwillen sie, wenn die ganze Seele so wäre, als ungeschaffen zu bezeichnen wäre: dies halte ich mit den Doktoren, den Kollegen, nur dann für wahr, wenn die Seele dem Wesen nach Intellekt wäre. Niemals habe ich auch meines Wissens gesagt, noch bin ich der Meinung gewesen, daß etwas in der Seele sei, was zwar ein Teil der Seele sei, indes ungeschaffen und unschaffbar, weil so die Seele aus Geschaffenem und Ungeschaffenem bestände. Vielmehr habe ich das Gegenteil geschrieben und gelehrt, wenn nicht einer (kommt und) erklärt, ungeschaffen und nicht geschaffen hieße so viel wie nicht an und für sich erschaffen, sondern hinzugeschaffen. - Vorbehaltlich aller (dieser Richtigstellungen) korrigiere und widerrufe ich, wie ich (eingangs) gesagt habe, und ich werde im allgemeinen wie im einzelnen und immer, wann es dienlich sein wird, alles korrigieren und widerrufen, wovon sich ermitteln ließe, daß es keinen ganz gesunden Sinn hat." Am 22. Februar erfährt er, daß seine Appellation abgelehnt wurde. Es steht ihm jedoch frei, selbst beim Papst in Avignon vorzusprechen. Also begibt er sich mit Unterstützung seines Ordens und begleitet vom Provinzial der Teutonia, Heinrich de Cigno, sowie drei Lektoren im Alter von etwa 67 Jahren auf diese Reise. Ebenfalls auf den Weg macht sich Hermann de Summo im Auftrag des Erzbischofs, ausgestattet mit den Prozeßakten und vielleicht auch anderem, Eckhart belastendem Material. Um dessen Auftreten zu verhindern, wendet sich der Generalprokurator des Ordens an den Papst mit der ausführlich begründeten Bitte, Hermann festzusetzen, der auch entsprochen wird. Da es über den Verlauf des Prozesses in Avignon nur wenige Quellen gibt, bleibt der Rest Mutmaßung.

Nikolaus von Straßburg war zwischen dem 31. Mai und dem 2. Juni auf dem zu Pfingsten abgehaltenen Generalkapitel des Ordens in Perpignan als Diffinitor anwesend. Perpignan liegt etwa 180 km südlich von Avignon. Die Strecke von Köln bis Avignon beträgt etwa 900 km. In Anbetracht der Reisebedingungen und daß Eckhart nicht mehr zu den Jüngsten zählte, dürfte sich die Gruppe bald nach dem 22. Februar auf den Weg gemacht haben. Wahrscheinlich wird Eckhart in Avignon im Dominikanerkloster geblieben sein, während Nikolaus sich auf den Weiterweg nach Perpignon machte. Daß Eckhart seine letzte Reise einige Kraft gekostet hat, darf als sicher gelten. Im Sommer oder Herbst wird er vor eine Theologenkommission zitiert, wo er zu 28 Sätzen Stellung nehmen soll. Die Kommission besaß wahrscheinlich das Kölner Material und hatte schon eine Auswahl getroffen. Hier verliert er seine letzte Illusion. Wahrscheinlich war er davon ausgegangen, daß er die Möglichkeit erhalten würde, diese Sätze in seinem philosophisch - theologischen Zusammenhang darstellen zu können. Statt dessen muß er feststellen, daß diese Männer daran ebensowenig interessiert sind wie seine Ankläger in Köln. Im Gegenteil: es wird ihm mit Sicherheit nahegelegt, er solle umgehend und vollständig widerrufen, damit er als "Irrender" und nicht als "Häretiker" behandelt werden würde. Nach der Bulle hat er das dann auch getan.

Daß er ein schwerkranker Mann war, ist nicht bekannt, ebenso seine Todesursache. Höchstwahrscheinlich ist er in Avignon verstorben und dort auf dem Friedhof der Dominikaner beigesetzt worden. Sein Todestag ist nicht gesichert, wird aber vielfach auf den 28. Januar 1328 datiert.

1328
Im Frühjahr beantwortet der Papst eine Anfrage des Kölner Erzbischofs, der wohl vom Tode Eckharts gehört hatte und anscheinend beunruhigt ist, daß in der Sache nichts mehr weiter unternommen würde, weshalb der Papst ihn beruhigt: das Verfahren laufe weiter:
  "Henrico archiepiscopo Coloniensi. Anxiari te, frater, non oportet ratione negocii quondam Aycardi de ordine predicatorum, nam super illo prudenter proceditur et etiam, dante domino, celeriter ad decisionem debitam procedetur. Datum Avinione 11 Kal. Maii anno duodecimo." ( An Heinrich, den Kölner Erzbischof. Es ist nicht nötig, daß du dich, Bruder, ängstigst über das Verfahren im Fall des ehemaligen Aycardus vom Orden der Prediger, denn über jenen den Fall wird mit Umsicht vorangeschritten und wird auch, wenn Gott es gibt, schnell zur gebührenden Entscheidung vorangeschritten werden.
Gegeben in Avignon an den 11. Kalenden des Mai im 12. Jahr.)

27. März 1329
In der Bulle In agro dominico verurteilt Johannes XXII 17 von 28 Eckhart zugeschriebenen Thesen als häretisch und 11 als "übel riechend".
Die Ordensleitung ließ den Prozeß gegen Eckhart, so unangenehm er ihr sein mußte, als unvermeidbar geschehen, schwieg zum Verfahren und distanzierte sich nach dem Urteil von einem ihrer größten Söhne, indem dessen Schriften nicht in den Schriftstellerkatalog des Ordens aufgenommen wurden.

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