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Meister Eckehart
Lebensdaten
Seite 2
Autor: Eckhart Triebel (gekürzte
Fassung)
1322
Im Frühsommer erhält Eckhart, zusammen mit einem anderen Generalvikar,
den Auftrag, das Dominikanerinnenkloster Unterlinden in Colmar zu visitieren.
Dies ist die letzte Amtshandlung als Generalvikar in Straßburg,
von der wir wissen.
Im Dokument heißt es, sie seien erst nach Pfingsten ernannt worden.
Also war es seine erste Amtshandlung mit disziplinären Anordnungen
und seine letzte. Aus der Zeit seines Aufenthaltes in Straßburg
sind zwei Besuche in Frauenklöstern bezeugt: Katharinental und Ötenbach.
Die vorangegangene Darstellung der damaligen Situation sollte die prekäre
Lage der Seelsorge der Mendikanten in Straßburg und Südwestdeutschland
klarstellen. Die Angriffe der Weltgeistlichkeit sind nicht zu bestreiten.
Daß diese sich auch gegen den mit der Visitation der Frauenkonvente
betrauten Vikar des Generalmagisters richten mußten und daß
man dabei die Form seiner Predigten als willkommenes Ziel heraussuchte,
kann sehr stark vermutet werden, was eigentlich schon aus der zitierten
Äußerung Eckharts hervorgeht. Es ist nicht auszuschließen,
daß man in Straßburg bereits damals Material gegen ihn gesammelt
hat, das später so verhängnisvolle Folgen zeitigte. Die Ordensleitung
hat es jedoch wohl auch seiner Tätigkeit zugeschrieben, daß
dort schließlich in weitem Maße die Frauenseelsorge gesichert
werden konnte.
Es sei daran erinnert, daß in diesen Jahren der Armutsstreit tobte,
der nicht nur den franziskanischen Orden, sondern mit ihm die Kirche zu
zerreißen drohte. Das franziskanische Generalkapitel zu Perugia
i. J. 1322 erklärte einmütig als gesunde katholische Lehre,
daß Christus und die Apostel kein Eigentum besessen haben. Diese
Erklärung wurde von Papst Johannes XXII. schlichtweg als häretisch
erklärt - in der Konstitution vom 12. Nov. 1323 'Cum inter nonnullos'
- und wer sie vertrat inquisitorisch verfolgt.
Meister Eckhart lebte, solange er sich in Straßburg aufhielt, auf
einer Baustelle. Seine Brüder hatten sich 1307 dazu entschlossen,
ihre Klosterkirche in großem Stile umzubauen. Der Baulärm drang
in sein Arbeitszimmer und er konnte die Zimmerleute bei ihrer Arbeit beobachten,
wie sie die Gerüste aufstellten oder den Dachstuhl aufrichteten.
Überraschend häufig griff Eckhart das lebensnahe Motiv der Zimmerleute
in seinen Predigten auf (6, 17, 38, 47, 50 und 61). Solange das hohe Dach
der Klosterkirche noch nicht den Blick versperrte, konnte er wohl direkt
hinüber zum Münster schauen. Dort ging es zur selben Zeit noch
lebhafter zu, da man eben dabei war, das Westwerk der Bischofskirche
unter
der Bauleitung von Erwin von Steinbach fertigzustellen. 1318 setzte man
das prachtvolle Rosenfenster ein.
1323
Frühestens 1323, wahrscheinlicher 1324, wird er vom Ordensgeneral
wieder zum Generalstudium der Dominikaner nach Köln geschickt. Er
nimmt dort als lector primarius den einzigen theologischen Lehrstuhl
wahr, den vor ihm u.a. Albertus Magnus innegehabt hatte. Neben seiner
Lehrtätigkeit pflegt er zu predigen und die Cura monialium bei
den Dominikanerinnen in St. Gertrud, den Zisterzienserinnen in St. Mariengarten
und den Benediktinerinnen in St. Machabaeorum auszuüben.
1325
Aufgrund von Mißständen im Orden ernennt Johannes XXII. am
1. August (nach Rücksprache mit dem Ordensgeneral) zwei Visitatoren,
Benedict von Como und Nikolaus von Straßburg, letzterer selbst Prediger
und mit der Seelsorge befaßt sowie Verfasser einer "Summa", die
der Naturphilosophie und der Ethik gewidmet ist und als enzyklopädische
Kompilation Lehrzwecken diente.
1326
Nikolaus macht sich auch sofort ans Werk und sorgt wohl dafür, daß
der Provinzial der Teutonia, Heinrich von Grüningen durch das Generalkapitel
des Jahres seines Amtes enthoben und durch Heinrich de Cigno, der seine
Position unterstützt, ersetzt wird. Sozusagen als "Gegenmaßnahme"
werden Nikolaus Auszüge aus Eckharts "Trostbüchlein" und seinen
Predigten als häresieverdächtig vorgelegt, die er prüfen
soll. Nikolaus prüft und spricht Eckhart von allen Verdächtigungen
frei, was aber nicht mehr Rechtswirksamkeit besitzt als eine gutachterliche
Stellungnahme.
Am 5. April erläßt der Erzbischof Heinrich II. von Virneburg
(1306 - 1332) eine Anordnung an die Obrigkeit der Stadt Köln, alle
der Häresie verdächtigen Personen zu ergreifen und seiner Gerichtsbarkeit
auszuliefern. Er hat sich während seiner ganzen langen Amtszeit als
Ketzerhammer ausgezeichnet. Erst im Jahr zuvor, 1325, wurde eine größere
Anzahl Begarden verurteilt, verbrannt oder im Rhein ertränkt.
Augenscheinlich ermutigt das die wohl ordensinternen Gegner, jetzt nicht
nur gegen Eckhart vorzugehen, sondern auch Nikolaus selbst anzuzeigen.
Da beide ihre Gegner nicht beim Namen nennen, sondern sie nur als emuli (Neider,
Mißgünstige) bezeichnen, kann davon ausgegangen werden,
daß die "Hintermänner" zu dem damaligen Zeitpunkt allen Beteiligten
durchaus bekannt waren. Als Ankläger erscheinen Hermann de Summo
und Wilhelm von Nidecke, die als notorische Intriganten, Zuträger,
Falschzeugen und Verleumder stadtbekannt waren. Aufgrund deren Anzeigen
eröffnete der Erzbischof das Verfahren gegen Eckhart, was ihm wohl
gelegen kam, da er anscheinend ein starkes Interesse an dessen Verurteilung
hatte. Der Grund, warum Heinrich gegen Eckhart vorging, war einfach:
er
brauchte Geld.
Auf der Frühjahrssynode von 1326 geht es um die Finanzen der Diözese.
Papst Johannes hat dem Erzbischof zur Minderung der ungeheuren Schuldenlast
Kölns die Erlaubnis erteilt, von den Kirchen und Klöstern seiner
Kirchenprovinz ein mäßiges Subsidium zu erheben, in ihnen während
zweier Jahre Visitationen zu halten und dafür die Gebühren zu
kassieren. Er bemüht sich in Verhandlungen mit dem Domkapitel um
die Zustimmung des Klerus. Diese erhält er erst, nachdem er große
Zugeständnisse gemacht hat: Die Zollfreiheit von Kirchen und Klöstern;
die Geld- und Dienstforderungen der erzbischöflichen Amtmänner
und schließlich die Betätigung der Bettelorden in der Seelsorge
müss er einschränken.
Domkapitel, Prälaten, Kapitel und Klöster in Stadt und Diözese
setzen sogar durch, daß Heinrich nicht nur den Bettelmönchen
keine neue Privilegien verleiht, sondern sogar die alten in Bezug auf
Predigt und Beichte widerruft.
Heinrich braucht also nur noch einen Anlaß, gegen die Dominikaner
vorzugehen, da sie diejenigen sind, die am meisten von der Seelsorge profitieren
und dazu kommen ihm die ordensinternen Streitigkeiten gerade recht. Die
Synode fand am 10. Februar statt. Einige Zeit später - der genaue
Zeitpunkt ist nicht bekannt - wird das Verfahren gegen Eckhart eröffnet.
Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Inquisitionsprozeß,
der von Anfang an darauf angelegt war, Eckhart als Häretiker zu überführen.
Zwar gelingt es ihm, ihn zu diskreditieren (und vielleicht auch mitschuldig
an seinem Tod zu sein), aber er hat die Rechnung ohne den Papst und die
Macht des Ordens gemacht. Bis zu seinem eigenen Tod (1332) gelingt es
ihm nicht, den Bettelorden die Seelsorge zu entziehen - im Gegenteil:
gerade aus dem Zeitraum von 1320-1340 sind die meisten, nämlich
34, dominikanischen Seelsorger namentlich bekannt.
26. September 1326
Im Verlauf des Herbstes kommt es zu mehreren Untersuchungsverhandlungen,
in denen er sich zu über hundert seitens der Inquisitoren inkriminierten
Sätzen äußert, die sie in zwei Listen zusammenfassten.
Davon entstammen 49 (48) aus den lateinischen Werken, dem Liber benedictus
deus und den deutschen Predigten und 59 sind Auszüge aus den
Predigten. In seiner E r k l ä r u n g bestreitet er die Rechtmäßigkeit
des Verfahrens:
"Erstens gebe ich vor Euch Kommissaren Meister Reinher von Friesland,
Doktor der Theologie, und Bruder Petrus de Estate, neuerlich Kustos
der Minderbrüder, folgende öffentliche Erklärung ab:
Gemäß der Freiheit und den Privilegien unseres Ordens bin
ich nicht gehalten, vor Euch zu erscheinen noch auf die Vorwürfe
zu antworten, zumal ich nie der Häresie beschuldigt worden bin
und niemals im Rufe der Häresie gestanden habe, wofür mein
ganzes Leben und meine Lehre Zeugnis geben, und damit stehe ich im Einklang
mit der Ansicht meiner Brüder des ganzen Ordens und des Volkes
beiderlei Geschlechts im gesamten Umkreis der Ordensnation. - Daraus
erhellt zweitens, daß der Auftrag, der Euch vom ehrwürdigen
Vater, dem Herrn Erzbischof von Köln dessen Leben Gott erhalten
möge, erteilt wurde, keinerlei Rechtskraft hat, entstammt er doch
verleumderischen Einflüsterungen, einer üblen Wurzel und einem
üblen Baum. Hätte ich geringeren Ruf beim Volke und minderen
Eifer für die Gerechtigkeit, so wäre gewißlich nichts
dergleichen von meinen Neidern gegen mich versucht worden. Indessen
kommt es mir zu, dies geduldig zu tragen, denn 'Selig sind die um der
Gerechtigkeit willen leiden' und 'Gott züchtigt einen jeglichen
Sohn, den er annimmt', nach den Worten des Apostels Paulus, auf daß
ich mit Recht mit dem Psalmisten sage: 'Ich bin auf Züchtigung
gefaßt."
Er schließt mit den berühmten Sätzen:
"Irren kann ich, aber nicht ein Häretiker sein. Denn das erste
betrifft den Verstand, das zweite aber den Willen"
Er bekennt sich zu den Sätzen und weist dann darauf hin:
"Es ist somit offenbar, daß in jedem der angeführten
Sätze - die ich tatsächlich alle geschrieben und geäußert
zu haben bekenne -, daß in einem jeden davon, sage ich, die Wahrheit
und der Grund der Wahrheit ersichtlich wird, wie ich oben dargelegt
habe. Es ergibt sich aber auch entweder die wirkliche Bosheit oder die
gröbliche Unwissenheit meiner Widersacher, die in ihren grobsinnlichen
Vorstellungen Göttliches, Hohes, Unkörperhaftes zu beurteilen
sich unterfangen, im Gegensatz zu dem Worte des Boethius, De Trinitate:
'In göttlichen Dingen gilt es geistig zu denken und nicht zu bildhaftem
Werk der Phantasie herabzusinken.'
Ich verwahre mich nochmals dagegen, daß ich für dies oder
für sonst etwas, was ich in den einzelnen Kommentaren über
die verschiedenen Bücher der Schrift geschrieben habe, oder für
beliebiges aus dem vielen andern mich vor Euch oder irgend jemand anderem
als dem Papst oder der Pariser Universität zu verantworten hätte,
es sei denn, daß es etwa, was ferne sei, den Glauben anginge,
zu dem ich mich allzeit bekenne. Dennoch wollte ich, gleichsam als Werk
der Übergebühr, jedoch unter Protest wegen der Freiheit meines
Ordens, vor Euch diese Dinge aus freien Stücken darlegen, um nicht
den Anschein zu erwecken, als ergriffe ich die Flucht vor dem, was mir
fälschlich zugemutet wird"
In einem Notandum bemerkt er noch:
"Zum Schluß möchte ich bemerken: Wie in jedem einzelnen der
Sätze, die ich gepredigt, gelehrt und geschrieben habe, die Unwissenheit
und Beschränktheit derer zum Vorschein kommt, die solches zu entstellen
trachten, so erhellt auch aus den obigen Erklärungen die Wahrheit
dessen,was ich gesagt und geschrieben habe.
Der Irrtum der Gegner liegt zunächst darin, daß sie alles,
was sie nicht verstehen, für verkehrt halten und wiederum das Verkehrte
für eine Ketzerei - während doch nur das hartnäckige
Festhalten an einem Irrtum die Ketzerei und den Ketzer ausmacht, wie
das Recht und die Lehrer sagen
- zweitens, daß sie, mit dem Anspruch, als 'Inquisitoren
gegen die Häresie' zu gelten, sich an meine Schriften heranmachen
und Dinge beanstanden, die ganz und gar natürlich sind
- drittens, daß sie als Ketzereien bekritteln, was der
hl. Thomas ganz offen in den Lösungen zu gewissen Beweisgängen
ausführt - die sie freilich nicht kennen oder nicht in Erinnerung
haben, so über die Unterscheidung und den Begriff der Univoca,
Aequivoca, Analoga und ähnliches
- viertens, ...
- fünftens, ... desgleichen, indem sie meinen, es gebe für
Gott zweierlei 'Jetzt' der Ewigkeit, eines, in dem er sei, ein anderes,
in dem er schaffe, unbeschadet der Wahrheit, daß die Welt in der
Zeit geschaffen ist; denn sie wissen nicht, was Augustinus über
Gott sagt: 'Alles Morgige und darüber, alles Gestrige und zurück
wirkst du heute, hast du heute gewirkt. Was kann ich dafür, wenn
einer das nicht versteht?'
- sechstens, daß sie selbst in ihrer Kritik gewisse falsche,
häretische Ansichten aufstellen, z. B. daß der Mensch nicht
könne mit Gott geeint werden, im Widerspruch mit der Lehre Christi
und des Evangeliums. Joh. 17: 'Du Vater, in mir und ich in dir, auf
daß auch sie in uns eins seien' -
- siebentens, ...
- achtens, ...
Das möge für jetzt genügen!"
Eckhart bemerkt nicht, daß seine Einlassung
niemanden interessiert. Seine Gelehrsamkeit und Würde verblasst
vor der klaren Vorgabe des Erzbischofs an die Inquisitoren: "Seht zu,
daß ihr ihn verurteilt bekommt. Wenn dieser Magister von der Bildfläche
verschwindet, haben wir gute Argumente. Und dann kann ich euch auch
vielleicht bezahlen!"
Danach wird dem Erzbischof eine dritte Liste
vorgelegt, die sich teilweise rekonstruieren läßt.
Der Verhandlung vom 26. September, worauf sich die Soester Dokumente
beziehen, gingen mindestens zwei Gerichtssitzungen voraus: eine erste,
in der die Anklageschrift bekannt gemacht wird und die erste Zeugenvernehmung
stattfindet, und eine zweite, in der sich aus der Beweisaufnahme eine
schriftliche Liste von Artikeln ergibt, die dem Angeklagten mit der
Festsetzung einer Einlassungsfrist zum 26. September 1326 übergeben
wird. Erst dann kommt eine dritte Verhandlung am 26. September, an der
Eckhart die 1. Liste beantwortet. Im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme
bekommt er eine weitere Liste mit der entsprechenden Einlassungsfrist.
Es folgt eine vierte Verhandlung, in der er zur II. Liste Stellung nimmt.
Das Soester Dokument setzt also wenigstens vier bis fünf Gerichtssitzungen
voraus, die sich bis zum Datum von Eckharts Appellation an den Apostolischen
Stuhl (24. Januar 1327) fast verdoppeln mußten, wissen wir doch,
daß er in der Zwischenzeit eine dritte und vielleicht noch eine
vierte Liste zur Beantwortung bekam.
1327
Inzwischen war auch gegen Nikolaus von Straßburg ein Verfahren
eingeleitet worden, weshalb dieser am 14. Januar vor dem Inquisitionsgericht
erscheint, gegen die Vorladung Einspruch erhebt und an den hl. Stuhl
appelliert. Dies wiederholt er am nächsten Tag in der Wohnung
des Kommissars Reinher Friso und vor dem Kommissar Albert von Mailand
im
Konvent der Franziskaner.
Eckhart, genervt von den ständigen Vorladungen, dem immer neuen
Hinterfragen von Aussagen, die er den Inquisitoren schon mehrfach erklärt
hat, beschließt offensiv zu werden. Am 24. Januar läßt
er vor den beiden Untersuchungsrichtern eine Appellation verlesen, die
er in seinem und dem Namen seines Ordens begründet, und fordert
eine Entscheidung des Papstes Johannes XXII. Er will sich vor ihm in
Avignon verantworten. Gleichzeitig geht er an die Öffentlichkeit.
Im Anschluß an eine Predigt in der Dominikanerkirche läßt
er von seinem Mitbruder Konrad von Halberstadt am 13. Februar eine Protestatio auf
Latein verlesen, die er ins Deutsche übersetzt:
"Ich, Meister Eckhart, Doktor der heiligen Theologie, erkläre,
Gott zum Zeugen anrufend, vor allem, daß ich jeglichen Irrtum
im Glauben und jede Abirrung im Lebenswandel immer, so viel es mir möglich
war, verabscheut habe, da Irrtümer dieser Art meinem akademischen
Status und Mönchsstand widerstritten hätten und noch widerstreiten.
Aus diesem Grunde widerrufe ich, sofern sich in dieser Hinsicht etwas
Irrtümliches finden sollte, was ich geschrieben, gesprochen oder
gepredigt hätte, privat oder öffentlich, wo und wann auch
immer, unmittelbar oder mittelbar, sei es aus schlechter Einsicht oder
verkehrten Sinnes: das widerrufe ich hier öffentlich und vor Euch
allen und jeglichem, die gegenwärtig hier versammelt sind, weil
ich dieses von nun an als nicht gesagt oder geschrieben betrachtet haben
will, besonders aber auch, weil ich vernehme, daß man mich übel
verstanden hat: so, als hätte ich gepredigt, mein kleiner Finger
habe alles geschaffen. Das habe ich weder gemeint noch gesagt, wie die
Worte lauten, sondern ich habe es von den Fingern des Knaben Jesu gesagt.
Und dann, ein Etwas sei in der Seele, um dessentwillen sie, wenn die
ganze Seele so wäre, als ungeschaffen zu bezeichnen wäre:
dies halte ich mit den Doktoren, den Kollegen, nur dann für wahr,
wenn die Seele dem Wesen nach Intellekt wäre. Niemals habe ich
auch meines Wissens gesagt, noch bin ich der Meinung gewesen, daß
etwas in der Seele sei, was zwar ein Teil der Seele sei, indes ungeschaffen
und unschaffbar, weil so die Seele aus Geschaffenem und Ungeschaffenem
bestände. Vielmehr habe ich das Gegenteil geschrieben und gelehrt,
wenn nicht einer (kommt und) erklärt, ungeschaffen und nicht geschaffen
hieße so viel wie nicht an und für sich erschaffen, sondern
hinzugeschaffen. - Vorbehaltlich aller (dieser Richtigstellungen) korrigiere
und widerrufe ich, wie ich (eingangs) gesagt habe, und ich werde im
allgemeinen wie im einzelnen und immer, wann es dienlich sein wird,
alles korrigieren und widerrufen, wovon sich ermitteln ließe,
daß es keinen ganz gesunden Sinn hat." Am
22. Februar erfährt er, daß seine Appellation abgelehnt
wurde. Es steht ihm jedoch frei, selbst beim Papst in Avignon vorzusprechen.
Also begibt er sich mit Unterstützung seines Ordens und begleitet
vom Provinzial der Teutonia, Heinrich de Cigno, sowie drei Lektoren im
Alter von etwa 67 Jahren auf diese Reise. Ebenfalls auf den Weg macht
sich Hermann de Summo im Auftrag des Erzbischofs, ausgestattet mit den
Prozeßakten und vielleicht auch anderem, Eckhart belastendem Material.
Um dessen Auftreten zu verhindern, wendet sich der Generalprokurator des
Ordens an den Papst mit der ausführlich begründeten Bitte, Hermann
festzusetzen, der auch entsprochen wird. Da es über den Verlauf des
Prozesses in Avignon nur wenige Quellen gibt, bleibt der Rest Mutmaßung.
Nikolaus von Straßburg war zwischen dem 31. Mai
und dem 2. Juni auf dem zu Pfingsten abgehaltenen Generalkapitel des
Ordens in Perpignan als Diffinitor anwesend. Perpignan liegt etwa 180
km südlich von Avignon. Die Strecke von Köln bis Avignon beträgt
etwa 900 km. In Anbetracht der Reisebedingungen und daß Eckhart
nicht mehr zu den Jüngsten zählte, dürfte sich die Gruppe
bald nach dem 22. Februar auf den Weg gemacht haben. Wahrscheinlich
wird Eckhart in Avignon im Dominikanerkloster geblieben sein, während
Nikolaus sich auf den Weiterweg nach Perpignon machte. Daß Eckhart
seine letzte Reise einige Kraft gekostet hat, darf als sicher gelten.
Im Sommer oder Herbst wird er vor eine Theologenkommission zitiert,
wo er zu 28 Sätzen Stellung nehmen soll. Die Kommission besaß
wahrscheinlich das Kölner Material und hatte schon eine Auswahl
getroffen. Hier verliert er seine letzte Illusion. Wahrscheinlich war
er davon ausgegangen, daß er die Möglichkeit erhalten würde,
diese Sätze in seinem philosophisch - theologischen Zusammenhang
darstellen zu können. Statt dessen muß er feststellen, daß
diese Männer daran ebensowenig interessiert sind wie seine Ankläger
in Köln. Im Gegenteil: es wird ihm mit Sicherheit nahegelegt, er
solle umgehend und vollständig widerrufen, damit er als "Irrender"
und nicht als "Häretiker" behandelt werden würde. Nach der
Bulle hat er das dann auch getan.
Daß er ein schwerkranker Mann war, ist nicht bekannt,
ebenso seine Todesursache. Höchstwahrscheinlich ist er in Avignon
verstorben und dort auf dem Friedhof der Dominikaner beigesetzt worden.
Sein Todestag ist nicht gesichert, wird aber vielfach auf den 28. Januar
1328 datiert.
1328
Im Frühjahr beantwortet der Papst eine Anfrage des Kölner
Erzbischofs, der wohl vom Tode Eckharts gehört hatte und anscheinend
beunruhigt ist, daß in der Sache nichts mehr weiter unternommen
würde, weshalb der Papst ihn beruhigt: das Verfahren laufe weiter:
"Henrico archiepiscopo Coloniensi. Anxiari te, frater,
non oportet ratione negocii quondam Aycardi de ordine predicatorum,
nam super illo prudenter proceditur et etiam, dante domino, celeriter
ad decisionem debitam procedetur. Datum Avinione 11 Kal. Maii anno duodecimo." ( An
Heinrich, den Kölner Erzbischof. Es ist nicht nötig,
daß du dich, Bruder, ängstigst über das Verfahren im
Fall des ehemaligen Aycardus vom Orden der Prediger, denn über
jenen den Fall wird mit Umsicht vorangeschritten und wird auch, wenn
Gott es gibt, schnell zur gebührenden Entscheidung vorangeschritten
werden.
Gegeben in Avignon an den 11. Kalenden des Mai im 12. Jahr.)
27. März 1329
In der Bulle In agro dominico verurteilt Johannes XXII 17 von
28 Eckhart zugeschriebenen Thesen als häretisch und 11 als "übel
riechend".
Die Ordensleitung ließ den Prozeß gegen Eckhart, so unangenehm
er ihr sein mußte, als unvermeidbar geschehen, schwieg zum Verfahren
und distanzierte sich nach dem Urteil von einem ihrer größten
Söhne, indem dessen Schriften nicht in den Schriftstellerkatalog
des Ordens aufgenommen wurden.
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